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Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz wird wie gesagt eine EU-Verordnung umgesetzt.

Die EU-Verordnung wird dergestalt umgesetzt, dass – was natürlich absolut notwendig ist – die sicherheitspolizeiliche Bewertung der Inhalte durch die zuständige Behörde, nämlich durch die DSN, die Direktion Staatsschutz, erfolgt, die Kommunikation mit den Plattformen, damit diese Inhalte dann gelöscht werden, aber eben bei der dafür zuständigen Behörde liegt, und das ist die KommAustria als unabhängige Kommunikationsbehörde in Österreich.

So gibt es ein gutes Zusammenspiel, sodass die Aufgabe, die uns die EU gegeben hat und die wir zu 100 Prozent unterstützen, nämlich einen weiteren Beitrag zur Terrorbekämpfung zu leisten, in die bestehende Behördenstruktur gut eingegliedert wird.

Eines ist mir noch wichtig zu sagen: Ja, es ist eine neue Aufgabe, die Österreich erfüllen wird. Dementsprechend wird es auch weitere Ressourcen für die KommAustria geben, die diese Aufgabe erledigen wird und per Gesetz dazu ermächtigt wird, das zu tun. Diese zusätzlichen Ressourcen sind auch bereits in der jetzigen Gesetzesvorlage abgebildet. So hoffe ich, dass dieses Gesetz und der Schulterschluss innerhalb der Europäischen Union auch einen weiteren Bei­trag zur Terrorbekämpfung in Österreich leisten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

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