4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVE) (2070 d.B. und 2123 d.B. sowie 11261/BR d.B.)

Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Ich bitte um den Bericht.