20.28

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Meine werten Kollegen! Frau Kollegin Hauschildt-Buschberger hat fachlich schon sehr viel über diese beiden Gesetzesnovellen gesagt. Ich kann speziell den Bereich betreffend, von dem Sie sagen, es gibt jetzt mehr Kompetenzen für das betreuende Personal bei der Verordnung sogenannter Heilbehelfe, aus eigener Erfahrung sagen, dass der Weg ein sehr langer war, bis der Patient zu seinen notwendigen Hilfsmitteln gekommen ist. Diese Änderung ist eine Erleichterung für beide: für den Pfleger und den zu Betreuenden. Es ist in diesem Gesetz auch vorgesehen, dass Zivildiener im Rahmen ihrer Tätigkeit das eine oder andere zusätzlich machen dürfen.

Einzig, als ich im Ausschuss gefragt habe, ob dann bereits in der künftigen Ausbildung auf die neuen Kompetenzen Rücksicht genommen wird, wurde mir geantwortet: Nein, das ist eigentlich nicht vorgesehen. Das heißt, wenn zum Beispiel der Fall eintritt, dass jemand im Berufsleben stehend mehr Kompeten­zen übertragen bekommt, dann müsste er, sollte er nicht die Ausbildung in irgendeiner Art und Weise mitbringen, wieder Zusätzliches im Weiterbildungs- und Zusatzbildungssektor machen. Es ist als zukunftsweisend zu empfinden, wenn man – was richtig ist – Kompetenzbereiche erhöht, man sollte das aber vielleicht auch schon im Zuge der Ausbildung mitberücksichtigen. (Vizeprä­sidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Das Zweite ist eher eine formale Geschichte: Man ist draufgekommen, dass die Anwartschaftszeit dieser sogenannten Entlastungswoche für Pflegepersonal nicht immer unbedingt optimal ist, wenn sie mit Stichtag Kalendertag beginnt. Man stellt sie daher jetzt auch auf das Arbeitsjahr um. Aber – das bringt mich jetzt wieder dazu, vielleicht noch einmal über diese so viel gelobte sogenannte Pflegereform zu sprechen – es ist es in dem Bereich dann auch wieder bezeich­nend, dass man schnell irgendwie ein Gesetz macht, damit man halt sozusagen nach außen hin super dasteht und sagen kann, was man nicht alles macht – Ich nehme das jetzt ernst und das habe ich jetzt super gelöst! –, in der Praxis dann aber bald draufkommt, was man alles wieder ändern muss.

Ich gehe davon aus und bin davon überzeugt, dass Sie damals, als Sie gesagt haben: 2 000 Euro Prämie für das Pflegepersonal!, das so, wie Sie es gesagt haben, den betroffenen Personen auch zur Verfügung stellen wollten. Wieso aber ist das Ganze dann in die Hose gegangen? – Na weil die Länder natürlich gesagt haben: Wir sind ja nicht blöd, wenn wir vom Bund 2 000 Euro pro Pflegeperson kriegen, dann schauen wir, was uns das inklusive der Lohnneben­kosten kostet! Dadurch sind dann auch sehr viele Dinge nicht so angekommen, wie es von Ihnen gedacht war.

Zu dieser Entlastungswoche: Jetzt reden wir hier im Bundesrat seit über einein­halb Jahren immer wieder davon: Es ist eine Katastrophe, das Personal ist überlastet, es gibt zu wenig Personal. Die Betroffenen schaffen es nicht einmal, dass sie ihre fünf Wochen Urlaub konsumieren, weil nicht genügend Personal vorhanden ist – na bitte, wie soll das dann mit einer zusätzlichen Entlastungswoche funktionieren?!

Da kann mir Herr Dr. Kornhäusl hundert Mal sagen, es wird in Wirklichkeit in der Praxis so gehandhabt, dass einer einen Urlaub beantragt – und dann wird einfach eine Entlastungswoche draus (Bundesrat Kornhäusl: Auch zweihundert Mal!), weil diese Entlastungswoche, wenn sie nicht konsumiert wird, verfällt. (Bundesrat Kornhäusl: Wird konsumiert!) Urlaub innerhalb eines bestimmten Zeitraums verfällt nämlich nicht. (Bundesrat Kornhäusl: Aber es arbeite schon ich im Spital, oder? Wer von uns arbeitet denn im Spital? Arbeitest du im Spital?)

Das kann doch bitte nicht die Lösung sein: ein Gesetz zu machen, mit dem man Personal, Dienstnehmern einen Anspruch gewährt, und dann herzugehen und zu sagen: Aber mach dir keine Sorgen, in Wirklichkeit machen wir es dann eh wieder so, dass es anders nicht hergeht! Das ist nicht richtig und nicht in Ord­nung! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Kornhäusl: Null Fälle hat der Ministerial­beamte gesagt! Null!)

Wie gesagt, der Gedanke ist richtig und wichtig, aber wenn Sie für diese Men­schen wirklich etwas tun möchten, dann reden Sie bitte einmal mit Arbeits­minister Kocher, erinnern Sie ihn daran, dass er nicht nur Wirtschaftsminister ist, und schaffen Sie es endlich, dass das Nachtschwerarbeitsgesetz für pflegendes Personal gilt! (Beifall bei der FPÖ.)

20.32

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. – Bitte schön.