Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2023 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Juli 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen somit in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist zunächst Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte schön.