21.19

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute ein Krisensicherheitsgesetz. Genau darum geht es bei diesem Thema: Wir bereiten uns auf etwaige Krisen oder Szenarien vor, die nicht planbar sind, die nicht vorhersehbar sind, aber es ist ganz wichtig, denn es geht um die Sicherheit der Menschen in unserem Land.

Eines kann man ganz sicher sagen: Krisen kommen unangemeldet, egal ob im Kleinen oder im Großen, egal ob im privaten Bereich oder im öffentlichen Bereich. Wirkliche Krisen bedeuten für viele Menschen auch Veränderung im täglichen Leben.

Was in der heutigen Zeit auch festzustellen ist: Viele Menschen neigen dazu, aus Kleinigkeiten oft auch große Krisen herbeizureden. Die Kernfrage ist: Kann man sich auf gewisse eventuelle Situationen vorbereiten, im privaten wie auch im öffentlichen Bereich?

Ein Beispiel aus Salzburg: Ausgelöst durch häufiger auftretende Unwetter gibt es im Bereich der Stromversorgung immer wieder Schäden an Freileitungen, die zu Stromausfällen führen, die auch länger dauern können. Daher zahlt das Land Salzburg für den Ankauf von Notstromaggregaten und den Anschluss an das elektrische Betriebssystem eine Förderung für landwirtschaftliche Betriebe. Da sieht man: Ohne Strom geht gar nichts, weder Melken noch Füttern noch Kühlen noch vieles andere mehr – da hat man dann wirklich eine Krise.

Jetzt aber zum Tagesordnungspunkt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetzesbeschluss wird das staatliche Krisenmanagement erstmals gesetzlich definiert und in der Struktur weiterentwickelt. Damit wird auf aktuelle Bedrohungsszenarien reagiert.

Jeder Rettungsverein – ob Bergrettung, ob Wasserrettung, ob Feuerwehr – macht Übungen und plant Einsätze. Meist oder fast immer ist es so: Man braucht ein Grundgerüst für den Einsatz. Es kommt zwar immer wieder irgendwie ein bisschen anders, aber man braucht doch einen klaren Weg. Das ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig. Es braucht ressortübergreifende Fachgremien und diese werden geschaffen. Es werden ein Bundes-Krisensicherheitskabinett im Bundes­kanzleramt sowie ein Bundeslagezentrum im Bundesministerium für Inneres eingerichtet, die Benennung von Kontaktstellen zur raschen Koordination im Krisenfall ist vorgesehen.

Was mir auch sehr wichtig erscheint, ist die gesetzliche Definition eines Bundes­krisenfalls sowie die Festlegung eines Verfahrens zur Ausrufung und auch zur Beendigung einer Krise und die Einrichtung eines Regierungsberaters im Bun­des­kanzleramt samt Stellvertreter:in und Beratungsgremien.

Ja, Krisenzeiten sollten die Ausnahme sein, es wird sie aber immer wieder geben. Ich bin überzeugt: Je besser wir durch gutes Krisenmanagement vorbereitet sind, desto schneller und besser können wir handeln und helfen. Wir schaffen mit dem heutigen Beschluss eine staatliche Krisenkoordination. Das erscheint mir besonders wichtig für die Sicherheit und für den Zusammenhalt in der Bevölke­rung.

Auf eines können wir alle stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen: auf unser Bundesheer, das immer, wenn es notwendig ist, einsatzbereit ist. Das gilt im Speziellen natürlich auch für das Ehrenamt. Ganz gleich ob es in der Pandemie, bei Unwetterkatastrophen oder bei anderen Ereignissen in der Vergangenheit war, es haben immer viele ehrenamtliche Helfer zusammengeholfen, sind zusammengestanden – in der Nachbarschaftshilfe, im Zivildienst, als Sanitäter, bei Feuerwehr, Bergrettung, Wasserrettung und vielem, vielem mehr. Ihnen allen gebührt große Wertschätzung und ein aufrichtiger Dank. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

21.24

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. – Bitte.