21.54

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Wie man auch an der Debatte gemerkt hat, war es ein notwendiger, war es ein langer, durchaus intensiver Prozess bis zur Entstehung dieses Krisensicherheitsgesetzes, und ich glaube, es war auch notwendig, sich bei solch einem Gesetz die Zeit zu nehmen, es auch intensiv zu diskutieren. Der Ausgangspunkt war ja ein einstimmig beschlossener Antrag aller Parteien, so ein Krisensicherheitsgesetz zu entwickeln. Natürlich gibt es unterschiedliche Zugänge dazu. Natürlich gibt es unter­schiedliche Argumente dazu – viele bekannte Argumente. Ein Punkt, der mich überrascht hat: Sogar „Der Standard“ wird von Ihnen zitiert (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP), das ist besonders bemerkenswert, neben vielen anderen Argumenten.

Aber Faktum ist: Mit diesem Gesetz wird erstmals ein gesamtstaatliches Krisenmanagement neu aufgestellt. Und ja, es hat sehr, sehr viele Stellung­nahmen im Begutachtungsprozess dazu gegeben. Es waren nicht 40 000, aber es waren immerhin 11 800. Es ist auch legitim und gut so, dass es diese Stellun­gnahmen gibt. Es war nur auffallend, dass sehr viele davon sehr ähnlich oder fast ident waren, nämlich 11 750. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Heute ist eben die überarbeitete Vorlage da. Es sind ja durchaus Punkte in diesen Prozess der Begutachtung eingeflossen, die auch zu Recht angesprochen wurden, und dazu ist ein Begutachtungsverfahren auch da.

Ich möchte noch einmal einige Eckpunkte, die aus meiner Sicht wichtig sind, kurz skizzieren: nämlich, dass mit dem Gesetz ein Krisensicherheitskabinett unter Leitung der Regierungsspitze, sprich des Bundeskanzlers, eingerichtet wird; dass die zentrale Anlaufstelle – auch das ist wichtig, das möchte ich als Innenminister bewusst sagen – im Bundeskanzleramt mit einem Regierungsberater, einer Regierungsberaterin und dessen, deren Stellvertreter:in sein wird.

Es werden Fachgremien zu unterschiedlichen Themenbereichen wie Gesundheit, Energie, Sicherheit eingerichtet, was eben auch notwendig ist. Für entscheidend halte ich auch, dass ein Fachgremium eingerichtet wird, wo die Nachrichten­dienste, die staatlichen Nachrichtendienste, in einer Plattform zusammengefasst werden.

Und – auch das halte ich für notwendig; ich habe das auch im Nationalrat erzählt, tue das heute auch sehr gerne wieder – es ist wichtig, dass auch ein modernes Lagezentrum errichtet wird, so wie das einzelne Bundesländer zum Teil auch schon haben. Vor wenigen Wochen haben wir in Oberösterreich die Landesleitzentrale eröffnet, die richtigerweise, notwendigerweise alle Stückerln spielt. Daher ist es auch notwendig, dass ein derartiges modernes – das halte ich für richtig – Lagezentrum auch auf Bundesebene eingerichtet wird: am Mino­ritenplatz.

Im Übrigen – auch das sei hier an dieser Stelle klar gesagt –: Mit diesen so oft genannten Summen wird nicht nur ein Lagezentrum eingerichtet, sondern insgesamt der Minoritenplatz – kurz gesagt: ein Teil des Innenministeriums – entsprechend modernisiert. Damit werden auch moderne und zeitgemäße Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen. Auch das halte ich für notwendig und richtig und gut. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es wurde schon gesagt: Der Gesetzesbegriff, der auf wissenschaftlicher Basis erarbeitet wurde, das ist wahrscheinlich ein Punkt, um den man lange ringen und überlegen kann, welche Formulierung da letztendlich die beste ist. Es ist ein durchaus – komplizierter? – interessanter Begriff, wie Krise definiert ist, aber das ist auch nach wissenschaftlicher Praxis gemacht worden.

Es wurde angesprochen – auch das möchte ich noch einmal erwähnen –: Bei Ausrufen einer möglichen Bundeskrise ist Einvernehmen mit dem Haupt­ausschuss des Nationalrates herzustellen. Länder, Gemeinden, Einsatzorgani­sationen, sogenannte NGOs sind auch in dieses Gesetz miteingebunden, denn Sie wissen, Herr Bundesrat, das Thema Katastrophenschutz ist eigentlich Ländersache. Wir haben die Gemeindeautonomie. Das heißt, es kann nicht Aufgabe des Bundes sein, über Länder und Gemeinden drüberzufahren, sondern sie entsprechend in so einem Fall einzubinden, und das wurde mit diesem Gesetz auch getan. Das war auch ein Teil des Begutachtungsprozesses, warum das letztendlich auch so umgesetzt wurde. (Präsidentin Arpa übernimmt den Vor­sitz.)

Also klares Ziel des Gesetzes – und ich möchte das noch einmal auch aus den Erfahrungen zuletzt sagen – ist, möglichst klare Rahmenbedingungen, schnelle Informationsflüsse – die halte ich für ganz entscheidend – und möglichst effiziente Strukturen zu schaffen, damit wirklich ein effizientes Krisengesetz geschaffen wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie Bravoruf des Bundesrates Kornhäusl.)

21.59

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Eine weitere Wortmeldung? – Bitte.