22.47

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher vor den Bildschirmen! Es sollen beim bestehenden Weingesetz Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Bislang drohte gemäß § 61 Abs. 1 Ziffer 4 Weingesetz 2009 die Verhängung einer Verwaltungsstrafe, wenn ein Winzer die Ernte- beziehungs­weise Erzeugungsmeldung vergessen hatte. Der Grundsatz: Beraten statt strafen!, war dabei zugunsten der betroffenen Winzer anzuwenden. Großteils sind nun Änderungen und Verschärfungen geplant, die nicht nachvollziehbar sind.

Erstens: Durch die geplante Einführung der ortsübergreifenden Weinbau­gemeinde wird es für den Konsumenten schwierig werden, die Herkunft, den Erzeugungsort zu erfahren.

Zweitens: In hektischen und arbeitsreichen Tagen kann die fristgerechte Abgabe der Ernte- oder Bestandsmeldung zum 15. August ein Problem werden. Diese Änderung kann jeden Betrieb treffen.

Drittens: Die für diesen Tatbestand vorgesehene Konsequenz, nämlich die komplette Abwertung der Qualität eines gesamten Jahrgangs, scheint in keinem Verhältnis zu diesem Verwaltungsdelikt zu stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Vielmehr wäre eine Sperre der Qualitätsbezeichnung bis zum Vorliegen der Meldung sinnvoller und auch angemessen. Eine Lösungsmöglichkeit wäre zum Beispiel, die Gebühr für die Erteilung der staatlichen Prüfnummern einzufordern. Im Falle einer nicht fristgerechten Bezahlung gäbe es eine Sperre bei der Erteilung einer neuen Prüfnummer, bis das Geld eingelangt ist. Das wäre eine sinnvolle und gute Lösung.

Wir werden diese Gesetzesänderung ablehnen, denn die überbordenden Sanktionen werden vor allem kleine Winzer treffen. Unser alter und bekannter Grundsatz ist, die Weinbauern zu beraten und zu unterstützen und nicht gleich zu strafen. (Beifall bei der FPÖ.)

Laut Erläuterungen wird der Bundeskellereiinspektion die Handhabung von Konsequenzen überlassen, egal ob Abmahnungen oder Strafe. Damit werden der Willkür Tür und Tor geöffnet, was abzulehnen ist. Insbesondere ist die komplette Abwertung der Qualität eines gesamten Jahrgangs ohne Verbesserungs­möglich­keiten beziehungsweise ohne Nachfrist abzulehnen.

Wir werden diesem Tagesordnungspunkt daher nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.50

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Bitte.