22.50

Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen sowie Zusehe­rinnen und Zuseher, die Sie zu dieser späten Stunde auch noch via Livestream mit dabei sind! Wein hat in Österreich einen ganz besonderen Stellenwert. Es wundert Sie vielleicht nicht, dass ich das sage, ich sage es aber nicht nur, weil ich selber Winzerin bin, nein: Wein ist eines der schönsten Kulturgüter in Öster­reich. Er prägt unsere Landschaft, er prägt unsere Kulinarik – ich denke da an die Wiener Heurigen –, und österreichischer Wein ist weit über Österreichs Grenzen hinaus ein Aushängeschild und ein Qualitätsprodukt.

Heute novellieren wir unser Weingesetz. Es ist das weltweit strengste Wein­gesetz und hat dazu geführt, dass wir nach dem Weinskandal die Weinbranche wieder aufbauen konnten. Mit der Einführung des DAC-Systems ist es uns dann gelungen, die Herkunft in den Mittelpunkt zu rücken, und mit der heutigen Novelle gehen wir einen Schritt weiter. Dieser Schritt ist notwendig, um auf die Trends und die Wünsche der Gesellschaft einzugehen, denn dadurch bekommen die Weinbauverbände die Möglichkeit, je nach Typizität der Weine die Orts­namen weinbaugebietsübergreifend zu nutzen. So können auch an einen Ort angrenzende Rieden die Ortsbezeichnung nutzen, wenn sich die Regionen dafür entscheiden und wenn die Weine die herkunftstypische Typizität aufweisen. Es ist also ein großer Schritt zur weiteren Stärkung des Herkunftscharakters unserer Weine.

Wir sind tatsächlich auch weltweit die Ersten, die ein online abrufbares Riedenkataster haben, sodass man mit ein paar Klicks die Infos zu allen Rieden Österreichs bekommt. Unter riedenkarte.at kann man sich alle 5 000 Lagen, die in Österreich sind, genauer anschauen und sich auch anschauen, welche Gegebenheiten dort herrschen. Das ist ein massiver Schritt in Richtung Digita­lisierung.

Wir beschließen heute noch einen weiteren Schritt zur Digitalisierung im Weingesetz, denn es kommt zur Anpassung der Ernte- und Bestandsmeldungen hin zu einer digitalen Version. Das führt zu einer massiven Vereinfachung für die Winzerinnen und Winzer, und es kommt dadurch zu einer massiven Entbüro­kratisierung. Wenn man sich vorstellt: Früher musste man wirklich alle Lagen erst einmal zusammensuchen, dann dazu eintragen, wie viel dort geerntet wurde, dann hat man das zusammengezählt, hat geschaut, dass man alles beisam­men hat. Mittlerweile ist das alles über das Riedenkataster einfach zusammengefügt, und man hat Ernte- und Bestandsmeldungen mit ein paar Klicks abgegeben.

Es ist nicht so, wie es dargestellt wurde, dass man sagt: Wenn man das nicht abgibt, kommt es zu massiven Strafen, ohne dass man davon irgendwie in Kenntnis gesetzt wurde. – Nein, das System ist darauf ausgelegt, dass im Vorhinein darauf hingewiesen wird, dass man die Ernte- und Bestandsmel­dungen abgeben muss.

Als Winzerin kann ich sagen: Die Interessenvertretungen leisten da sehr gute Arbeit und sorgen dafür, dass man wirklich fristgerecht darüber informiert wird, dass man die Ernte- und die Bestandsmeldungen abgeben muss. Dass man es nicht schafft, diese abzugeben, oder dass man es vergisst, passiert wirklich in den seltensten Fällen. Und sollte es wirklich so weit kommen, dass man es viel­leicht vergessen hat, kommt es auch nicht direkt zur Strafe, sondern der Bun­deskellereiinspektor meldet sich, ganz nach dem Grundsatz: beraten, kontrol­lie­ren, informieren.

Ja, leider kommt es in manchen Fällen dann trotzdem immer noch dazu, dass die Ernte- und Bestandsmeldungen nicht abgegeben werden. Neben erhöhten Strafen kommt es dann in nächster Konsequenz auch dazu, dass die Winzerin­nen und Winzer ihren Qualitätswein nicht mehr mit der Bezeichnung Qualitätswein ausschenken dürfen. Ich denke, das ist jedoch ein sehr wichtiger Schritt, um in Österreich den Qualitätswein zu sichern. Wir haben uns seit dem Weinskandal stets darum bemüht, einen Schritt nach oben zu gehen und unsere herkunftstypischen Weine auch hervorzuheben. Deswegen ist das ein sehr wichtiger Schritt für unser aller Zukunft und für die Glaubwürdigkeit der Winzerinnen und Winzer und der österreichischen Weine. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Eine Zustimmung zu der heutigen Gesetzesnovelle ist also ein klares Zeichen für den Ausbau unseres bisherigen Erfolgsweges in der österreichischen Wein­branche. Ich bedanke mich im Vorhinein bei allen Kolleginnen und Kollegen, die uns heute zustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

22.55

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gelangt Bundesrat Michael Bernard. – Bitte.