22.55

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Bevor ich zu den vorliegenden Gesetzesände­rungen komme, möchte ich mich an dieser Stelle bedanken: Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen Winzern in ganz Österreich, auch bei den vielen kleinbäuer­lichen Winzerbetrieben, für ihre Arbeit in den Weingärten, ihre Arbeit in den Weinkellern und für ihre Arbeit, was die Vermarktung und das Marketing betrifft. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Die vorliegende Änderung des Weingesetzes besteht, wie meine Vorredner in ihren Redebeiträgen schon erwähnt haben, aus drei spezifischen Themen­bereichen, Anpassungen beziehungsweise Ergänzungen.

Im Vorfeld der heutigen Sitzung habe ich mit mehreren Winzern gesprochen, und viele haben mir mitgeteilt, dass sie mit der Verankerung des Begriffs der ortsübergreifenden Weinbaugemeinde im Weingesetz Probleme haben. Durch dessen Einführung wird der Name einer Gemeinde oder eines Gemeindeteils für alle in einer Weinbaufläche gelegenen Gemeinden führbar.

Für den Konsumenten wird die Herkunft des Weines dadurch schwerer nach­vollziehbar. Für die vielen kleinen Winzer wird eine Positionierung der eigenen Marke dadurch massiv erschwert, da es zu einer Markenkonzentration kommt.

Den Schritt hin zur Digitalisierung halte ich für zeitgemäß. Die geplanten Sanktionen für die verspäteten Ernte- und Bestandsmeldungen in der vorgeleg­ten Form lehnen wir von freiheitlicher Seite aber ab. Ohne eine Möglichkeit, die versäumte Meldung nachzuholen, erfolgt die einer Enteignung gleichkommende komplette Abwertung der Qualität eines gesamten Jahrgangs, zugleich steht das unserer Meinung nach im Widerspruch zum Doppel­bestrafungsverbot.

Herr Landwirtschaftsminister – auch Beton- und Balkonminister genannt –, ich darf Ihnen im Namen vieler Landwirte, mit denen ich gesprochen habe, gratulieren. Sie sind jetzt ziemlich genau ein Jahr im Amt – ich glaube, es war der 17. Juli vorigen Jahres (Bundesminister Totschnig: 18. Mai!) –, und in diesem Zeitraum haben Sie ganze zwei Regierungsvorlagen zustande gebracht. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Die erste war jene, mit der Sie durch die Erhöhung der AMA-Beiträge den Bauern mehr Geld aus der Tasche gezogen haben, und die zweite ist nun jene zum DAC-Gesetz in dieser Art und Form.

Jetzt könnte man glauben, in der österreichischen Landwirtschaft sei eh alles großartig, aber, meine Damen und Herren, dem ist nicht so.

Nun wieder zurück zu den angedachten Sanktionen bei Fristversäumnis: Sinn­voller und angemessener wäre unserer Meinung nach eine Sperre der Qualitätsbezeichnung bis zum Vorliegen der Meldungen, wie sie bereits von meinem Fraktionskollegen Steinmaurer eingefordert wurde. Auch wenn auf Anfrage unsererseits in der gestrigen Ausschusssitzung von Experten erläutert wurde und in den Erläuterungen der Novelle steht, dass die Bundeskel­lerei­inspektion vor Verhängung der Sanktionen die betreffenden Betriebe kontaktieren und zur umgehenden Abgabe der Meldung auffordern wird, fehlt im Gesetz selbst doch eine korrespondierende Form und Norm. Ob, wie und wann Betriebe tatsächlich kontaktiert werden, bleibt der Bundeskellerei­inspektion überlassen. Mit schwerwiegenden Eigentumseingriffen als Konsequenz werden unserer Meinung nach der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Da wir Freiheitliche für Beratung statt für Strafen sind, stellen wir folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beraten statt Strafen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche bei einer verspäteten Ernte- bzw. Erzeugungsmeldung nicht automatisch eine Abwertung eines ganzen Jahrganges erfolgt. Stattdessen soll gemäß dem Grundsatz ‚Beraten statt Strafen‘ eine Sperre der Qualitätsbezeichnung bis zum Vorliegen der Meldungen genügen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)  

23.00

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betref­fend „Beraten statt Strafen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt unsere Frau Bundesratspräsidentin Claudia Arpa. – Bitte schön.