23.08

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesrät:innen! Meine Damen und Herren! Auch von meiner Seite viel Erfolg für das nächste halbe Jahr! Wir reden heute über die Novelle des Weingesetzes. Wir haben in Österreich viele Winzerinnen und Winzer, die äußerst innovativ sind und einen weltweiten Ruf für ihre ausgezeichneten Weine haben.

Die geografische Lage von Österreich ist ein sehr wichtiger Faktor für die Einzigartigkeit unserer gebietstypischen Qualitätsweine. Weine mit einer unverwechselbaren Gebietscharakteristik werden in Österreich mit dem Namen des Gebiets und dem Zusatz DAC, Districtus Austriae Controllatus, bezeichnet. Dieses DAC-System macht unsere österreichischen Weine unverwechselbar und stellt die Herkunft des Weines in den Vordergrund.

Wir haben mittlerweile 17 DAC-Gebiete, mit der Ernte 2023 kommt das 18. Gebiet, die Thermenregion, dazu. Wir können damit einen 20-jährigen erfolgreichen Prozess abschließen, der mit dem Weinviertel-DAC und dem Grünen Veltliner begonnen hat und jetzt vorläufig mit der Thermenregion endet. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Um Österreichs Vorsprung in der Weinwirtschaft weiter auszubauen, haben wir mit dem Koalitionspartner, aber vor allem gemeinsam mit der Branche eine Weingesetznovelle entwickelt, die für den Weinsektor und die Weinwirtschaft die Zukunft verbessern soll.

Was sind die drei Aspekte im Weingesetz, die ich hervorheben möchte? Der erste ist die Stärkung der DAC-Ursprungsbezeichnung. Wir haben es gehört: Das gelingt durch eine rechtliche Klarstellung, die sicherstellt, dass DAC-Weine im vollen Umfang den im EU-Recht vorgesehenen Schutz für Ursprungsbezeich­nun­gen genießen können. Das ermöglicht in Zukunft, dass alle Möglichkeiten, Ursprungsbezeichnungen zu definieren und zu spezifizieren, vollumfänglich genutzt werden können.

Der zweite Aspekt ist das Thema ortsübergreifende Weinbaugemeinde, wir haben es gehört. Da muss man wissen: Im österreichischen Weinverständnis ist der Herkunftsbegriff vielschichtig; er endet nicht beim Weinbaugebiet, sondern definiert Ursprung und Qualität anhand von bestimmten Ortschaften, von Großlagen bis hin zu einzelnen Weingärten, den sogenannten Rieden. Es gibt in Österreich ungefähr 5 000 Rieden, die mittlerweile auch elektronisch erfasst und im Internet einsehbar sind.

Die Herkunftsebene ist sowohl für die Winzerschaft als auch für die Konsumentinnen und Konsumenten ein wichtiges Kommunikationsmittel, um herkunftstypische Weine zu beschreiben. Mit der Aufnahme der ortsüber­greifenden Weinbaugemeinde ins Weingesetz schaffen wir ein zusätzliches Alleinstellungsmerkmal, das insbesondere für die kleinstrukturierte Weinwirt­schaft von Bedeutung ist.

Was heißt das in der Praxis? – Ich nehme die Thermenregion als Beispiel: Ein Winzer aus der Katastralgemeinde Pfaffstätten kann seinen Wein unter dem Titel Thermenregion DAC Gumpoldskirchen vermarkten. Das mag am Anfang ungewohnt klingen, ist aber in weiterer Folge sowohl am inländischen als auch am internationalen Markt ein Wettbewerbsvorteil.

Der letzte Aspekt ist das Thema Digitalisierung des Meldewesens – da geht es um die Bestandsmeldung und um die Erntemeldung –, sie soll bürokratische Erleichterungen für die Winzerinnen und Winzer bringen. Eines ist schon betont worden, das ist wichtig: Es wird damit eine wesentlich präzisere und mit dem Rebflächenverzeichnis verknüpfte Erhebung der Daten ermöglicht.

Ich komme zum Schluss: Der österreichische Wein zählt mittlerweile zu den besten der Welt. Der Weinbau ist identitätsstiftend und steht für vieles, für das auch Österreich steht, zum Beispiel für Nachhaltigkeit und Qualität. Diesen Ruf haben wir den Winzerinnen und Winzern in Österreich zu verdanken. Mit der vorliegenden Novelle leisten wir einen Beitrag, um die Marktchancen der österreichischen Weinwirtschaft für den inländischen und internationalen Markt weiter zu verbessern. Ich bitte um breite Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl.)

23.12