23.16

Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Werte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zum Tagesordnungspunkt 16: Die Energiekosten sind in den vergangenen 18 Monaten enorm angestiegen, die Kostenlawine trifft in unterschiedlichem Ausmaß alle, egal ob Vereine, private Haushalte, kleine und große Unternehmen bis hin zu Unternehmen, die an der Börse notiert sind. Manche Unternehmen brauchen diesen Zuschuss ja wirklich dringend, andere Unternehmen wiederum fetten damit ihre Gewinne auf. Es ist wieder einmal ganz offensichtlich, für wen die Regierung Politik macht.

Die Regierung hat sich mit der Auszahlung von Unterstützungen – beispiels­weise für armutsbetroffene Familien – eineinhalb Jahre Zeit gelassen. (Bundesrat Hirczy: Aber dann was Gescheites gemacht!) Wenn es allerdings darum geht, Geld an große Unternehmen zu verteilen, dann ist sie gleich – so schnell kann man gar nicht schauen – ordentlich spendabel.

Wer profitiert denn am meisten vom sogenannten Energiekostenzuschuss? – Es sind vor allem die großen Firmen, die gewaltig profitieren; denn selbst wenn es Überschüsse gab, haben so manche die Gelder vom Energiekostenzuschuss 1.0 erhalten. Daran ändert sich auch beim Energiekostenzuschuss 2.0 überhaupt nichts, denn die Bedürftigkeit eines Unternehmens ist nicht Voraussetzung, um den Zuschuss zu erhalten. Faktisch kann ihn jeder beantragen.

Letztendlich bekommen die großen Unternehmen die fetten Beträge, manche davon werden wieder überfördert, und kleine Unternehmen bekommen die minimalen Pauschalbeträge. Da sehen wir eine uns und den kleinen Betrieben bekannte Handschrift. Dabei – und das muss man auch sagen – waren ja so manche große Unternehmen fuchsteufelsschnell damit, die angefallenen höheren Energiekosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Somit haben die Kundinnen und Kunden diese Mehrbelastung, die für die Unternehmen angefallen ist, mehr oder minder ausgeglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Unternehmen, welche beispielsweise ihren Umsatz im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr davor um 10 Prozent steigern konnten. Wir reden da von Summen über 700 Millionen Euro. Und solche Unternehmen erhalten von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sage und schreibe 643 000 Euro Energiekostenzuschuss. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich, dieses Geld bräuchten so manche kleine landwirtschaft­lichen Betriebe viel, viel dringender. (Beifall bei der SPÖ.)

Die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können sich aufgrund der explodierenden Preise nicht nur viel weniger leisten, sie subventionieren auch noch die Überförderung von Großkonzernen. Das erinnert an die Coronahilfen, mit denen so manche Betriebe massiv überfördert wurden. Die Regierung hat aus den letzten Jahren ganz offensichtlich nicht das Geringste dazugelernt. (Beifall bei der SPÖ.)

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist dieser Zuschuss eine milliardenschwere Gießkanne, die nicht nach der Bedürftigkeit differenziert, die aber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einiges abverlangt. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu Tagesordnungspunkt 17 möchte ich nur so viel sagen: Die Bundesregierung hat bereits während der Pandemie das Versprechen abgegeben, dass politi­sche Parteien und Akademien von den NPO-Förderungen, von den Förderungen für Non-Profit-Organisationen, ausgenommen werden. Und wir erinnern uns, die türkise Parteiakademie hatte als einzige politische Akademie in diesem Land ordentlich aus dem Corona-NPO-Fonds geschöpft. (Rufe bei der SPÖ: Wow! Hört, hört!)

Jetzt werden für die NPOs Unterstützungen in Form von Energiekostenzu­schüssen eingerichtet. Anstatt aus der Vergangenheit zu lernen, besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass sich die Parteiakademie über eine hundert­prozentige Tochter aus dem 140-Millionen-Euro-Topf bedienen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist inakzeptabel! (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt noch zu Tagesordnungspunkt 18: Im Rahmen des Energiekosten­zuschus­ses zwei soll das Pauschalfördermodell auf neue Selbstständige ausgeweitet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, dem kann ich alles abgewinnen, aber: Die einfache Abwicklung mit einer lapidaren Gutschrift von 410 Euro ist zwar besser, als einen Antrag stellen zu müssen, das ändert aber grundsätzlich nichts an unserer generellen Kritik, dass, wie bereits zuvor erwähnt, viele große Konzerne hohe Überförderungen erhalten werden, während die kleinen Unternehmen mit Minipauschalbeträgen auskommen müssen.

Darüber hinaus werden weiterhin keine strukturellen Maßnahmen gegen die hohe Inflation in Österreich gesetzt. Da können Sie noch so oft sagen, dass sie gesunken ist, wir haben immer noch europaweit eine der höchsten Infla­tionsraten. Daran lässt sich auch durch Schönreden nichts ändern. Und daher lehnen wir auch das Gesetz ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir in den letzten Monaten erfahren mussten – und wir von der Sozialdemo­kratie werden nicht müde, es zu betonen –, ist diese Regierung eben nicht für alle da. Sie verteilt wieder und wieder Beruhigungspillen und ist im Kampf gegen die Teuerung völlig planlos.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin das letzte Mal schon hier gestanden und habe über Almosenpolitik gesprochen, und genau dasselbe tue ich jetzt wieder – es ist nichts anderes! (Bundesrat Himmer: Und es ist wieder falsch!) Durch die Untätigkeit der Regierung gegen die Teuerung in unserem Land können sich viele Menschen das Leben nicht mehr leisten. Die Preise explodieren nach wie vor. Besonders hart betroffen von dieser enormen Teuerung sind die vielen Pensionistinnen und Pensionisten. Sehr geehrte Damen und Herren, die Alters­armut steigt.

Daher muss jetzt dringend etwas geschehen. Unsere Pensionistinnen und Pensionisten dürfen in diesen Zeiten nicht alleingelassen werden! (Beifall bei der SPÖ.) Großkonzerne werden locker und lässig durch Energiehilfen mit Milliarden Euro teilweise massiv überfördert – und unsere Pensionistinnen und Pensio­nisten? Es ist dringend erforderlich, die Pensionsanpassung für 2024 vorzuzie­hen. (Beifall bei der SPÖ.) Die Anpassung für das kommende Jahr wird rund 10 Prozent betragen. (Bundesrat Hirczy: Das wird gemacht! Nur mit der SPÖ war es nicht möglich!) Deshalb muss rückwirkend mit 1. Juli 2023 eine vorgezogene Pensionsanpassung von 5 Prozent erfolgen und die restliche Anpassung ab 1. Jänner 2024. Diese vorgezogene Pensionsanpassung ist notwendig.

Werte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, bringen Sie den Pensionistinnen und Pensionisten den gebührenden Respekt und Achtung entgegen (Bundesrat Schwindsackl: Das tun wir schon längst! Das machen wir schon längst!), und tragen Sie dafür Sorge, dass sie sich das Leben wieder leisten können! (Beifall bei der SPÖ.)

Aus diesen Gründen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Daniel Schmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abfederung der Teuerung durch eine vorgezogene Pensionsanpassung“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat unverzüglich eine Regierungsvorlage für eine vorgezogene Pensionsanpassung 2024 in Höhe von zumindest 5 Prozent rückwirkend ab 1. Juli 2023 zur Beschlussfassung zu übermitteln.“

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Werte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und Grünen, machen Sie es nicht wie Ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen im Nationalrat, tun Sie es ihnen nicht gleich – tragen Sie mit uns unseren Antrag im Sinne der Pensionistinnen und Pensionisten mit! – Herzlichen Dank. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

23.28

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Der von den Bundesräten Daniel Schmid, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Abfederung der Teuerung durch eine vorgezogene Pensionsanpassung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Isabella Kaltenegger. – Bitte.