Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2023 betreffend ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse.

Um die Inflation zu dämpfen, sollen als weitere inflationsdämpfende Maßnahmen auch die Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr gedämpft werden. Der Zweckzuschuss des Bundes ist von den Ländern zur Senkung von Benützungsgebühren der Gemeinden im Jahre 2024 zu verwenden. Die Senkung bedeutet nicht zwangs­läufig eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr, sondern vielmehr eine Reduzierung im Vergleich zur Gebührenhöhe, wie sie sich ohne Gebührenbremse ergeben hätte.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Stotter. – Bitte.