11.33

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Diese Gebührenbremse, die wir bei diesem Tagesordnungspunkt debattieren, ist selbstverständlich ein Baustein im Antiteu­erungspaket der schwarz-grünen Bundesregierung.

Im Kampf gegen die Teuerung hat die Bundesregierung einerseits auf kaufkraft­stützende Maßnahmen und andererseits auf preissenkende Maßnahmen gesetzt. Ich möchte an dieser Stelle an die Senkung der Energieabgaben, die Strompreisbremse oder die Aussetzung der Ökostrompauschale erinnern.

Eine dringliche Empfehlung der Wirtschaftsforschungsinstitute war, im Kampf gegen die Teuerung dort anzusetzen, wo der Bund, die Länder und die Gemeinden unmittelbar etwas tun können, nämlich bei den Gebühren. Und genau das machen wir.

Im Bund haben wir bereits im vergangenen Jahr eine Gebührenbremse für Bundesgebühren eingeführt, das sind beispielsweise die Gebühren für Reisepässe, Kfz-Zulassungen oder Baugebühren, und auch der Preis für das Klimaticket – ein Erfolgsmodell, wie wir schon gehört haben, wenn es um leistbare Mobilität geht – wird selbstverständlich nicht erhöht.

Es gibt aber auch Gebühren, die die Gemeinden ihren Bürgerinnen und Bürgern vorschreiben müssen, und genau an diesem Punkt setzen wir heute an. Die Gemeinden selbst hatten nämlich in der Vergangenheit die Gebühren zum Teil in einem sehr beträchtlichen Ausmaß erhöht. In meiner Heimatgemeinde beispielsweise sind 2023 die Gebühren für Kanal, Wasser und Müll um 10,6 Pro­zent erhöht worden. Genau solch überschießenden Mehrbelastungen kann man nun mit der Gebührenbremse entgegenwirken, und genau das machen wir heute.

150 Millionen Euro bekommen die Gemeinden über die Länder. Für mein Heimatbundesland, die Steiermark, ist mit rund 21 Millionen Euro zu rechnen. Die Regelung der konkreten Details, wie diese Mittel verteilt werden, wie diese Gebührenbremse ausgestaltet wird, obliegt nun den Ländern. Ich erwarte mir beispielsweise von der steirischen Landesregierung, dass da mit entsprechendem Augenmaß vorgegangen wird und die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch zielgerichtet eingesetzt werden. (Bundesrat Kornhäusl: Ganz sicher!)

Transparenz und Kontrolle sind selbstverständlich auch ein wichtiger Punkt. Um für größtmögliche Transparenz zu sorgen, müssen einerseits die Länder über die Verwendung der Mittel an den Bund berichten, andererseits müssen die gesenkten Gebühren auch auf einer öffentlichen Website einseh­bar sein.

Abschließend möchte ich noch sagen: Diese Gebührenbremse, die wir heute beschließen, ist selbstverständlich nur Teil eines Bündels an Maßnahmen der Bundesregierung. Es sind viele kleine Bausteine, auf die wir im Kampf gegen die Teuerung setzen, die in Summe dazu beitragen, dass die Preise nicht mehr so stark steigen. Daher bitte ich auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

11.37

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Florian Tursky. – Bitte sehr.