11.59

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zuschauer hier im Bundesratssaal! Werte Zuseher vor den Bildschirmen! Im Wesentlichen geht es bei dieser Gesetzesänderung um die Bemessungsgrundlage, die auf 10 Prozent gesenkt werden soll. Somit wird bei einem Übergewinn ab 10 Prozent die Abgabe fällig. Begründet wird das mit den gesunkenen Weltmarktpreisen und mit einer hohen Raffineriemarge.

Wir haben bereits 2022 eine Gewinnabschöpfung von Gas- und Ölunternehmen abgelehnt. Ebenso haben wir die gesetzliche Grundlage für die Gewinn­abschöpfung von Stromkonzernen abgelehnt. In den Änderungsanträgen fehlte uns damals die Abschätzung der budgetären Auswirkungen beziehungsweise eine genaue Einnahmenaufstellung; uns war die Schätzung von Minister Brunner mit 2 bis 4 Milliarden Euro zu ungenau.

Diese Gesetzesänderung hilft nur dem Finanzminister mit zusätzlichen Einnah­men. Die Energiekunden haben den Konzernen diese Übergewinne ermöglicht – und jetzt kommt der Finanzminister und holt sich dieses Geld. Die betroffenen Energiekunden gehen wieder einmal leer aus. Die Manager der Energiekonzerne sind sicher schlauer als unsere Bundesregierung und werden die Bilanzen anhand der Gesetzesänderung neu beziehungsweise abgeän­dert erstellen. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Für das Jahr 2022, in dem die Preise explodiert sind, konnten die Stromkonzerne ohnehin die Gewinne behalten, da das Gesetz erst mit dem Stichtag 1. Dezem­ber 2022 in Kraft trat.

Ein ganz wesentlicher Grund für unsere Ablehnung ist, dass die erhöhten Einnahmen – in welcher Höhe auch immer – nicht zweckgebunden sind und damit ins allgemeine Budget fließen. Die zusätzlichen Erlöse sollten doch zweckgebunden sein.

Eine sinnvolle Investition wäre zum Beispiel, die Finanzmittel aus der Gewinnab­schöpfung in den Stromnetzausbau im ländlichen Raum zu investieren, wo das bestehende Leitungsnetz bis zu 50 Jahre alt ist. Ein weiteres Argument für eine Zweckbindung der zusätzlichen Finanzmittel ist, dass die PV-Anlagen vom Bund gefördert werden, aber der erzeugte Strom nicht eingespeist werden kann, weil das Stromnetz dafür nicht geeignet ist. Da wird eine 10-kWp-PV-Anlage vom Ministerium mit rund 2 500 Euro gefördert und der erzeugte Strom kann nicht eingespeist werden, weil vom Netzbetreiber eine Einspeisebe­grenzung erteilt wurde. Weiters gibt es bei uns am Land nur vereinzelt Trafos, die geeignet sind, Stromeinspeisungen von Fotovoltaikanlagen zuzulassen.

Wir stimmten im Mai 2023 der Verschärfung, durch die die Obergrenzen der Absetzbeträge herabgesetzt wurden, zu. Bisher wurde der Zufallsgewinn ja bei 20 Prozent abgeschöpft, jetzt ist dies ab 10 Prozent geplant. Grundsätzlich geht uns diese geplante Gesetzesänderung zu wenig weit. Die Mehreinnahmen aus der Gewinnabschöpfung gehen zum Finanzminister und nicht zum Kunden. Das alles sind Fakten, mit denen wir als FPÖ nicht einverstanden sind. Daher lehnen wir als FPÖ-Fraktion die in diesem TOP 5 diskutierte Gesetzesänderung ab. (Beifall bei der FPÖ.)

12.03

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte, Herr Bundesrat.