12.42

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Werte Zuseher! Liebe Kollegen! Frau Kollegin Eder hat uns gerade sehr liebevoll und bildlich beschrieben, dass Väter etwas versäumen, wenn sie die ersten Schritte nicht erleben, wenn sie die ersten Zähne nicht erleben. – Frau Kollegin Eder, das wäre aber jetzt auch schon möglich. Dazu muss man nicht wieder ein Gesetz schaffen, mit dem man wieder einmal unseren Familien vorschreibt, wie sie zu leben haben, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Das braucht es nicht. Glauben Sie wirklich, glauben Sie ernsthaft und wirklich, dass es das in Österreich, in unserer Gesellschaft braucht? Vor allem – das ist gestern bei der Kinderenquete auch zur Sprache gekommen – ist es so, dass oft die Unternehmen diejenigen sind, die Vätern, die es jetzt schon gerne machen möchten, diese Möglichkeit bedauerlicherweise nicht gewähren können. Verant­wortungsvolle Familienpolitik heißt nach wie vor, jene Rahmenbedin­gungen zu schaffen, dass jede Familie in Österreich ihr Leben und die Betreuung der Kinder so gestalten kann, wie sie es wünscht und wie es einfach ihren Bedürfnissen gerecht wird – nicht immer von oben herab. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein anderer Aspekt, der mich persönlich auch sehr erschreckt, ist: Das öster­reichische Arbeitsrecht ist wirklich ein sehr hohes und wertvolles Gut; und dass es jetzt so weit kommt, dass diese EU – mit Mitgliedstaaten, die halt andere Strukturen, andere Ansichten haben – hergeht und das österreichische Arbeits­recht beschneidet und Schlechterstellungen zulässt, das finde ich einfach nicht in Ordnung.

Und wie Frau Kollegin Schumann schon gesagt hat: Das ist unausgegoren. In Karenz kann nur jemand gehen, der in einem Dienstverhältnis ist. Was mache ich, wenn die Mutter ein Dienstverhältnis hat, nur bis zum 22. Monat gehen kann und der Partner ein selbstständiger Einzelunternehmer ist, für den es keine Karenz gibt? Was mache ich mit diesen Müttern? Müssen die dann auf einmal sozusagen vor dem Gesetz alleinerziehend werden, damit sie doch bis zum 24. Monat in Karenz bleiben können? Frau Kollegin Schumann hat es ange­sprochen: Was machen wir mit den Kindern? Sollen wir sie dann dem Herrn Bundeskanzler auf den Tisch setzen und ihn bitten, dass er die Kinder in der Zwischenzeit betreut? (Heiterkeit und Beifall der Bundesrätin Schumann.) Das werden wir ja wohl alle nicht wollen, oder? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wie gesagt, das war gestern eine hervorragende Enquete, und man hat vor allem auch von der ÖVP und von den Grünen sehr salbungsvolle Worte gehört, wie wichtig Kindeswohl ist, ganz wichtig und bla, bla, bla. – Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Euch glaubt sowieso kein Mensch mehr, dass ihr es mit den Österreichern, mit den Kindern und den Familien überhaupt ernst meint. (Beifall bei der FPÖ.)

Weil bei vielen Dingen, gerade was das Kindeswohl betrifft, so finden wir, in Österreich sehr, sehr viel schiefläuft, bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderschutzpaket“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der folgende Punkte zum Inhalt hat:

1.      Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter überall dort, wo sie mit Minderjährigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten.

2.      Die drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft.

3.      Einen lebenslangen Strafregistereintrag.

4.      Einen kostenlosen Zugriff auf das eigene digitale Strafregister.

5.      Ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen, die verurteilte Kinderschänder beschäftigen.

6.      Die Übernahme aller Therapie- und Verfahrenskosten der Opfer durch den Staat, der sich diese vom Täter wieder zurückholt.

7.      Den Ausbau der Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle für Kindesmissbrauchsopfer.

8.      Die Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung auf über 30 Jahre hinaus.

9.      Den Ausbau aller Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch.

10. Ein Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten „Pädophilen-Handbüchern“.

11. Den Ausbau der psychologischen Verfahrenshilfe für Opfer während des Verfahrens.

12. Den Abbau von Hürden beim Zugang zu „Triebhemmern“.

zuzuleiten.“

*****

Ich bitte um Annahme. (Beifall bei der FPÖ.)

12.47

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Kinderschutzpaket“ ist genügend unterstützt und steht dem­nach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. – Bitte schön.