13.19

Volksanwältin Gabriela Schwarz: Frau Präsidentin! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich kann das, was Kollege Rosenkranz gerade gesagt hat, nur unterstreichen, denn ich bin jetzt seit über einem Jahr in der Volksanwaltschaft, und was einem dort begegnet, ist höchste Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gepaart mit ganz viel Empathie. Das ist ganz wichtig, denn jede und jeder, der sich an uns wendet, hat höchste Aufmerksamkeit verdient.

Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer verlassen sich auf uns. Sie verlassen sich auf den Rechtsstaat und sie verlassen sich auf uns, dass wir ihre Rechte nach dem Gesetz einfach wirklich exekutieren. Das tun wir mit großer Hingabe und großem Engagement. Es ehrt uns auch sehr, dass wir heuer im OGM/APA-Vertrauensindex das erste Mal bewertet wurden und an erster Stelle gelandet sind. Das ist etwas, das unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch uns selbstverständlich anspornt.

Ich möchte auf zwei spezielle Dinge in meinem Geschäftsbereich zu sprechen kommen; erstens, wenn es um die Kontrolle der öffentlichen Verwal­tung geht: Das, was beim Kollegen Rosenkranz der Klimabonus ist, ist in meinem Geschäftsbereich der Energiekostenausgleich. Mit heutigem Tag gab es über 1 000 Beschwerden. Das hat einen ganz einfachen Grund, denn diesen Energie­kostenausgleich hat jeweils nur der eine Vertragspartner erhalten, das heißt Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, Studentenheimen, Mehrpar­teien­haushalte waren ausgeschlossen. Das heißt natürlich für die Betreiberinnen und Betreiber, dass sie die Kosten umwälzen mussten. Auch Kleingartenbesitzer waren ausgeschlossen, Pauschalmieter:innen waren ausgeschlossen.

Wir haben dann das Finanzministerium darüber informiert, dass es da ein echtes Problem gibt. Das hat dazu geführt, dass Gott sei Dank die Hotline mit wirklich professionellem Personal aufgestockt wurde und dass es Überle­gungen zum Beispiel betreffend Fristverlängerung gab. Das konnten wir dann gemeinsam mit dem Finanzministerium in die Wege leiten. Am Gesetz per se hat sich leider Gottes nichts geändert. Nach wie vor bekommen wir Beschwerden zum Thema Energiekostenausgleich, was wir sehr bedauern.

Das, was Herr Bundesrat Kovacs zum Thema Pflege und Jugend gesagt hat, gilt selbstverständlich auch in meinem Geschäftsbereich für den Straf- und Maßnahmenvollzug. Im vergangenen Herbst habe ich gemeinsam mit der Bundeskommission einen Wahrnehmungsbericht mit dem Titel „Jugend in Haft“ präsentiert. Der Sukkus dieses Wahrnehmungsberichtes ist, wie in vielen anderen Einrichtungen, die von unseren Kommissionen dankenswerterweise kontrolliert werden, der eklatante Personalmangel. Dieser betrifft in den Strafvollzugsanstalten und gerade auch im Maßnahmenvollzug nicht nur das Exekutivpersonal – sprich die Justizwachebeamt:innen –, sondern auch das Fachpersonal, jegliche Art von Therapeut:innen, Sozialarbeiter:innen et ceterea.

Das hat unterschiedliche Gründe: erstens einmal die besondere Belastung in diesem Arbeitsumfeld und auf der anderen Seite die wesentlich schlechtere Bezahlung, zum Beispiel für eine Ergotherapeutin in einer Justizanstalt im Vergleich dazu, wenn sie draußen frei praktiziert. Das Justizministerium ist durchaus für Anregungen von unserer Seite zugänglich, was eine Erhöhung betrifft, aber das ist bei Weitem nicht der Weisheit letzter Schluss.

Es geht auch um die Arbeitsbedingungen in den Justizanstalten und selbst­verständlich auch um die Möglichkeiten von Kooperationen, denn wenn innerhalb der Justizanstalten zum Beispiel nicht genügend Ärzt:innen vorhanden sind, nicht genügend Psychiater:innen vorhanden sind, dann liegt das meist bei der Anstalt und der Kreativität – ich zitiere wörtlich – der jeweiligen Anstalten, sich etwa um Kooperationen mit Spitälern zu kümmern. Das funktioniert in einzelnen Fällen ganz gut, ist aber natürlich auch keine Lösung.

Wir in der Volksanwaltschaft erwarten uns vom Justizministerium kurz-, mittel- und langfristige Lösungen, im Speziellen, was das Thema Jugend in Haft betrifft. Ich war selbst in Gerasdorf, um mir anzusehen, dass das, wie auch Kollege Rosenkranz gesagt hat – dort arbeiten Menschen mit wirklich viel Engagement, aber natürlich an den Grenzen der Belastbarkeit –, dort nicht so weitergehen kann. Das ist einer der Schlüsse, die wir in diesem Wahrnehmungsbericht gezogen haben.

Es gab dann eine Arbeitsgruppe, die noch im Jahr 2022 eingerichtet wurde. Der Bericht wurde jetzt zum Teil schon übermittelt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir in der Volksanwaltschaft weiterhin darauf pochen werden, dass es gute Lösungen gibt. Die Ankündigung der Bundesministerin, noch im Sommer eine Lösung für Jugend in Haft zu präsentieren, ist leider bis jetzt nicht eingetroffen, aber wir sind dahinter, dass es zu einer Lösung kommt, die für alle Beteiligten befriedigend ist.

Zum Thema Maßnahmenvollzug sei mir noch eine Bemerkung gestattet: Betref­fend die Novelle zum Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz, die beschlossen wurde, hat sich ja dann relativ rasch herausgestellt, dass das so nicht funktionieren wird. Was heißt das? – Das heißt, dass Menschen, die jahrelang im Maßnahmenvollzug untergebracht waren, entlassen wurden, was dazu geführt hat, dass sowohl die Nachsorgeeinrichtungen, die ebenso personell weitaus über der Belastungsgrenze sind, als auch die Familien angemerkt haben, dass das nicht so einfach ist; denn Menschen, die zum Beispiel zehn oder 15 Jahre gut therapiert, medikamentös eingestellt wurden, dann der Verantwortung zu überlassen, draußen genauso weiterbehandelt zu werden, ist äußerst schwierig. Mittlerweile wurde das wieder zurückgenommen und es soll individuelle Fallkonferenzen geben. Wir werden uns ganz genau ansehen, wie das dann tatsächlich vonstattengeht.

Die Nachsorgeeinrichtungen von Pro Mente Plus zum Beispiel sind selbstver­ständlich genauso belastet wie der Maßnahmenvollzug und der Strafvollzug selbst. Auch da ist es höchst an der Zeit, Vorkehrungen zu treffen, um diesen Personalmangel zu beheben.

Bekrittelt wurde von den Insass:innen und auch vom Personal, dass es aufgrund des Personalmangels wenig Möglichkeit zur sinnvollen Beschäftigung und Tätigkeit in den Anstalten gibt; außerdem – gerade was die Jugend betrifft – die geografisch schwierige Lage, in Gerasdorf mit öffentlichen Verkehrsmitteln so gut wie nicht zu erreichen, sodass zum Beispiel Eltern aus dem Westen Österreichs kaum ihre Kinder besuchen kommen. Worum geht es in Bezug auf die Resozialisierung? – Menschen wieder in ihr soziales Umfeld, in ihre soziale Infrastruktur zu bringen. Das geht natürlich nur dann, wenn der Kontakt bestehen bleibt.

Das heißt, all diese Anregungen werden von uns in Berichten zusammengefasst und den jeweiligen Institutionen in der Hoffnung übergeben, dass sich die Dinge nachhaltig ändern. Die Volksanwaltschaft wird auch weiterhin – gerade im Straf- und Maßnahmenvollzug – wirklich auf die Einhaltung der Menschen­rechte drängen. – Vielen herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

13.26

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für die Ausführungen der Volksanwaltschaft.

Zu Wort gelangt als Nächste Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Kittl. – Bitte schön.