14.48

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Bundesrats­präsidentin Mag.a Arpa! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag.a Edtstadler! Von mir als Demokraten: Sehr geschätzte Fraktionsvorsitzende! Aber auch: Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Empfangsgeräten! Frau Bundesratspräsidentin, gestatten Sie mir, dass ich zuerst Kollegin Frau Dr. Eder-Gitschthaler zur Vorsitzführung der Bundesrats­fraktion der ÖVP gratuliere. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundes­rät:innen der SPÖ.) Ich glaube, das ist eine besondere Wertschätzung Ihrer Person, und als Mitglied der älteren Generation freue ich mich ganz besonders. (Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich darf aber auch die Gelegenheit wahrnehmen, mich als Staatsbürger bei den ausgeschiedenen Mitgliedern des Bundesrates, bei Herrn Dr. Kornhäusl – jetzt Landesrat in der Steiermark – und auch bei Bernhard Hirczy recht herzlich dafür zu bedanken, dass sie ihre Tätigkeit im Bundesrat sehr ernst genommen haben und sehr tolle Leistungen erbracht haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Die neuen Mitglieder des Bundesrates sind nicht anwesend, aber es ist mir ebenfalls ein Bedürfnis, sie herzlich willkommen zu heißen und sie auch auf die wichtigen Aufgaben, die sie im Bundesrat übernehmen, einzuschwören.

Wir haben heute gehört, wie wichtig die österreichische Verfassung ist. Gerade in Artikel 1 der Bundesverfassung, in dem es heißt, „Österreich ist eine demokratische Republik“, geben wir den Bewohnern unseres Staates eine besondere Wertschätzung, sich am demokratischen Prozess in unserem Staat zu beteiligen.

Ich glaube, dieses Ehrenzeichengesetz fußt eigentlich auf der politischen Idee, besondere Menschen, besondere Leistungen entsprechend zu würdigen, sie auch auszuzeichnen und sie letztendlich mit Ehrenzeichen zu belohnen. Etwas, das für motivierte Menschen ganz, ganz wichtig ist, ist, dass sie auch eine entsprechende Anerkennung bekommen.

Wenn wir heute dieses Gesetz, Frau Bundesministerin, beschließen werden, so führen nun diese Schritte in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens durch den Bundesrat, und ich gehe davon aus, dass es positive Schritte sein werden. Ich erwähne das gerade deswegen, weil dieser Bundesrat in den letzten Tagen und Wochen immer wieder irgendwie in eine Schieflage geraten ist und letztendlich vielleicht Kommentare, Anregungen kommen, die diesem Bundesrat und den Mitgliedern des Bundesrates nicht diese Wertschätzung entgegen­bringen, die Hans Kelsen damals eigentlich ausgedrückt hat, als er – mit seinen Mitstreitern – der Architekt der österreichischen Verfassung war.

Der Bundesrat hat als Länderkammer eine ganz besonders würdige Funktion, das haben wir heute schon gehört. Wir befinden uns genau in diesem Spannungsfeld, auf der einen Seite die Interessen unserer Länder, von denen wir als Repräsentanten und Mitglieder des Bundesrates entsendet werden, zu vertreten, aber auch gleichzeitig dem Nationalrat als dem Organ, das die Bundesgesetze beschließt, zu folgen.

Wir sind uns dieser Aufgabe sehr bewusst und glauben eigentlich auch, dass wir als Bundesräte eine entsprechende Vorbildfunktion wahrzunehmen haben, um diesem Ehrenzeichengesetz auch näherzutreten, indem wir sagen: Wir wollen diesem Gesetz, das ja eigentlich an jene Menschen, die besondere Leistungen für die Republik erbracht haben, adressiert ist, auch unterstützend zur Seite stehen.

Wenn ich jetzt zu den einzelnen Bestimmungen komme – und das sind ja wahrscheinlich diese springenden Punkte, die wir heute zu betrachten haben –, so gibt es zunächst, glaube ich, Ex-lege-Bestimmungen, die zu einem Widerruf führen, dann gibt es Bestimmungen, die zu einer Aberkennung der Ehrenzeichen führen, und letztendlich gibt es auch diese Bestimmungen betreffend posthume Aberkennung, die uns leider die Geschichte vorgegeben hat.

Ich möchte immer darauf hinweisen, dass Geschichte etwas Lebendiges ist, etwas Fließendes ist, und wir alle können nicht vorhersehen, wie zukünftige Generationen über Geschichte nachdenken, aber wir müssen uns jeder Beurtei­lung stellen und auch entsprechende Entscheidungen treffen.

Wie auch immer ich das sehe, gehört jetzt einmal ein besonderes Lob ausge­sprochen. Ich habe ein bisschen in den Materialien nachgeblättert und möchte vor allem zwei Abgeordnete erwähnen – mir sind eigentlich die Abgeordneten Leichtfried und Krisper aufgefallen, die sich vehement für Änderungen einge­setzt haben –, aber ich möchte auch (in Richtung Bundesministerin Edtstadler) Ihnen, Frau Ministerin, recht herzlich danken, dass Sie diesen Gesetzgebungs­prozess auf eine breite und transparente Basis gestellt haben. Als Jurist darf ich Ihnen vielleicht Folgendes sagen: Sie mussten auch sehr schwierige juristische Lösungen treffen, und das ist Ihnen gelungen, und auch dafür gebührt Ihnen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bravoruf bei der ÖVP.)

Ich möchte aber zum Schluss kommen und möchte Ihnen mitteilen, dass ich auch Sie als Mitglieder des Bundesrates sehr, sehr positiv sehe. Wir verfolgen die Debatten in den Ausschüssen – wir verfolgen ja nicht nur die Debatten hier im Sitzungssaal –, und ich glaube, man kann jeder Fraktion zu ihrer Haltung gratulieren, zu ihren Argumenten gratulieren, aber bedenken wir eines: Die Sprache ist unser wichtigstes Werkzeug und soll immer verbindend und letztlich auch zielorientiert sein. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Begegnen wir unseren Mitbürgern immer mit einer guten Aussicht auf ein zukunftsorientiertes Österreich, und dementsprechend darf ich (in Richtung Bundesministerin Edtstadler) Ihnen sagen, dass wir diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

14.56

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses. – Bitte schön.