15.07

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Hohes Haus! Ich könnte es jetzt kurz machen und sagen: Was lange währt, wird endlich gut! Ich entnehme auch den Redebeiträgen der unterschiedlichen Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ, dass hier wohl durchgehend die Meinung vertreten wird, das kein Einspruch gegen dieses Gesetz einzulegen ist.

Allerdings möchte ich doch auf ein paar Dinge hinweisen. Zunächst einmal darf ich schon aufgreifen, dass diese Gesetzesänderung zustande kommt, weil das Thema von den NEOS aufgegriffen worden ist. Prof. Weniger, damals auch bei der „Kleinen Zeitung“ tätig, hat insbesondere den Fall Globke – Frau Bundesrätin Eder-Gitschthaler hat das ja schon angesprochen – dargelegt, und dann hat dieser Prozess begonnen. Es war kein ganz einfacher Prozess, denn es ist legistisch schon ein bisschen eine Herausforderung gewesen.

Da komme ich auch auf einen Punkt, den Bundesrat Leinfellner angesprochen hat: Gerade die posthume Aberkennung ist etwas gewesen, was uns sehr wichtig war. Gerade der geänderte Umgang mit der Geschichte ist so wichtig. Dabei geht es nicht darum, dass man die Geschichte umschreibt, sondern dass man anders damit umgeht. Gerade bei Ehrenzeichen geht es darum, dass man auch in den Vordergrund stellt, dass jemand, der ein Ehrenzeichen hat, ein Aushänge­schild für diese Republik ist und andere motivieren sollte, auch danach zu streben, und dass man es nicht einfach stehen lassen kann, dass jemand wie die genannten Personen, zum Beispiel Globke, dieses Ehrenzeichen nach dem Tod weiterträgt.

Und da war schon legistisch einiges an detaillierter Arbeit notwendig, damit wir das so hinbekommen, denn eigentlich ist es ein höchstpersönliches Recht, dass mit dem Tod automatisch erlischt. Jetzt haben wir eine Möglichkeit eingeführt, festzustellen, dass es sozusagen aberkannt wird, auch wenn dieses Recht eigentlich schon erloschen ist.

Es ist auch schon ausgeführt worden, dass wir drei Kategorien von Bundes­ehrenzeichen zusammenführen. Insgesamt haben wir uns schon um eine vereinfachtere Zugangsweise auch bei der Handhabung im Vollzug bemüht.

Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken, nicht nur bei den Juristinnen und Juristen meines Kabinetts, sondern vor allem auch beim Verfassungsdienst und bei der Protokollabteilung im Bundeskanzleramt. Explizit möchte ich auch für die gute Zusammenarbeit mit der Präsidentschaftskanzlei Danke sagen.

Es ist vieles schon gesagt worden. Was mir noch wichtig hinzuzufügen scheint, ist, dass eben auch eine Ex-lege-Aberkennung einzuleiten ist, wenn jemand wegen eines schweren Strafdelikts verurteilt wird. Wir haben diese im Gesetz ganz klar benannt. Denken Sie etwa an Sexualstrafdelikte!

Dieses Gesetz ist wichtig, weil sich die Republik damit von Personen distanziert, die im Nachhinein nicht mehr würdig waren, Ehrenzeichen zu tragen. Ich glaube auch, dass es gerade in der jetzigen Zeit, in der wir so große Herausfor­derungen haben, in der wir Spaltung und Hass sehen, ganz, ganz wichtig ist zu zeigen, was dahintersteckt und was jemanden sozusagen würdig macht, ein Ehrenzeichen zu tragen. Der verantwortungsvolle Umgang mit der Geschichte war niemals wesentlicher, als er es jetzt ist: an diesem Tag, am morgigen Tag und auch in Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

15.11