15.34

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Ich werde ein bisschen allgemein beginnen. Der Überbegriff Bundesdienstrecht umfasst alle Regelungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundesdienstes. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit beim Bund. Den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung Rechnung tragend kommt eine ganze Reihe von Gesetzen zur Anwendung. Notwendige Anpassungen und Ergänzungen müssen daher oftmals durch die Novellierung einschlägiger Einzelgesetze getroffen werden.

Heute betrifft es das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbediensteten­gesetz 1948. Die darin enthaltenen Bestimmungen – das wurde schon erwähnt, aber ich wiederhole es – über die Anrechnung von Vordienstzeiten von öffentlich Bediensteten müssen rückwirkend geändert werden, weil in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20.4.2023 entschieden wurde, dass mit der letzten Regelung im Rahmen der Besoldungsreform 2019 eine Alters­diskriminierung vorliegt. Der österreichische Gesetzgeber ist deshalb unionsrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleich­behandlung zu erlassen. Daraufhin hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 18.7.2023 festgestellt, dass bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Ältere und vielleicht auch des Vorrückungsstichtags der Pauschalabzug von vier Jahren bei den sonstigen Zeiten tatsächlich eine Altersdiskriminierung darstellt. Eine Anrechnung von Lehrzeiten sei unabhängig von ihrer Lage in Bezug auf die Vollendung des 18. Lebensjahres faktisch unmöglich. – Soweit die Ausgangslage.

Es ist klar, dass damit gesetzgeberischer Reparaturbedarf vorliegt. Der gegenständliche Gesetzestext stellt allerdings in seiner Formulierung eine Herausforderung für alle Personaldienststellen dar, die die Umsetzung für Tausende betroffene Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen und Landeslehrer von Amts wegen zu bewältigen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Vizekanzler, der Mangel an Fachpersonal durch jahrelange Nicht­nachbesetzung und Umschichtung von Dienstposten wird sich fatal auswirken. Wenn die Vollziehung dennoch gelingen soll, wird dies besonders vom persönlichen Einsatz der damit befassten Bediensteten abhängen. Für diesen Einsatz möchte ich bereits jetzt ein großes Dankeschön aussprechen.

Inhaltlich profitieren in erster Linie Personen, die bisher wenig oder gar keine sonstigen Zeiten angerechnet bekommen haben. Eine sich allfällig ergebende Nachzahlung erfolgt rückwirkend ab dem 1. Mai 2016.

Trotz der von mir geäußerten Vorbehalte schlage ich aber im Hinblick auf die inhaltliche Bedeutung und seine im Wesentlichen sinnvollen Auswirkungen vor, der Bundesrat möge dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.38

Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte.