15.39

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist keine große Sache, aber eine wichtige Sache, weil Altersdiskriminierung ja auch keine Kleinigkeit ist und Antidiskriminierungspolitik immer ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Politik war. In diesem Fall gab es eine EuGH-Entscheidung, eine EuGH-Entscheidung wegen der Vordienstzeitanrechnungen von Beamtinnen und Beamten. Und das war, das muss man schon auch dazusagen, keine einmalige Angelegenheit, so etwas ist schon mehrfach vorgefallen. Es war auch nicht nur eine EuGH-Entschei­dung, sondern es gab mehrere EuGH-Entscheidungen, und die haben immer wieder Sanierungen erfordert.

Worum geht es? – Noch einmal ganz kurz: Bis ins Jahr 2010 galt für Beamtinnen und Beamte, aber eben auch für Vertragsbedienstete, dass die Vordienstzeiten dann nicht angerechnet worden sind, wenn sie vor dem 18. Geburtstag absolviert wurden. Aufgrund eines EuGH-Urteils, in dem dieser zusammenge­fasst festhält, dass diese Regelungen altersdiskriminierend sind, kam es in den 2010er-Jahren aufgrund weiterer negativer EuGH-Entschei­dungen schon zu Reparaturen, es kam nämlich 2015/16 und dann noch einmal 2019 zu diesen Reformen der Bundesbesoldung. Es ist jetzt schon interessant, wenn zum Beispiel die FPÖ dann sagt: Treten Sie zurück!, oder da-da-dam. Das waren jetzt nicht unbedingt Entscheidungen, die passiert sind, als die Grünen in der Regierung waren, das war ja schon deutlich davor.

Jetzt haben wir wieder ein negatives Urteil, und jetzt kommt die hoffentlich endgültige Letztsanierung, sage ich einmal, nämlich dass sämtliche sonstige Zeiten hinkünftig unabhängig vom Lebensalter, in denen sie zurückgelegt wurden, mit 42,68 Prozent zu berücksichtigen sind. Es ist das Ziel der Regelung, dass niemand schlechtergestellt wird. Was ich auch besonders wichtig finde: Da hat man wieder einmal gesehen, wie gut es ist, dass die Sozialpartnerschaft funktioniert, weil die Gewerkschaft öffentlicher Dienst hier auch mit an Bord ist.

Es geht um 170 000 Betroffene, die davon profitieren werden. Es ist tatsächlich für eine ganz geringe niederschwellige Zahl von Bediensteten in dem Fall auch keine so gute Nachricht. Das Wichtige ist, es werden genau für diese Auffangregeln geschaffen, damit es nicht zu einer Verschlechterung kommt.

Meine Damen und Herren, ich wüsste jetzt nicht, was dagegensprechen kann. Stimmen Sie einfach zu! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.41

Vizepräsidentin Margit Göll: Ich darf nun Herrn Vizekanzler Mag. Werner Kogler um seine Ausführungen bitten.