18.00

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Ich kann es für meine Verhältnisse ausnahmsweise vermutlich sogar relativ kurz machen – man glaubt es kaum. Ich werde mich bemühen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Buchmann: Schauen wir einmal!)

Es geht im Wesentlichen, wir haben es eh schon gehört, um Änderungen und Neuregelungen besonders bei der Verteilung der Studienbeiträge für die ÖH und um ein paar redaktionelle, technische Änderungen, die ich nicht alle im Detail ausführen muss. Im Großen und Ganzen können wir da durchaus mitgehen. Wir werden unsere Zustimmung erteilen – ich bin ja auch als Prorednerin einge­tragen –, auch wenn wir nicht hundertprozentig mit allem mitgehen können.

Aus unserer Sicht ist es ein bisschen schade, dass man die Chance vertan hat, sozusagen die Gelegenheit zu nutzen und auch andere wichtige Dinge in die Anpassungen mit hineinzunehmen. Ich sage nur: Teilzeitstudium. Das wäre für alle berufstätigen Studierenden, die neben dem Studium einfach arbeiten müssen, um sich in Wahrheit das Studium erst finanzieren zu können, dringend nötig. Das wäre also noch ein wichtiger Schritt gewesen und eine Chance, die man aus unserer Sicht leider vertan hat, aber vielleicht kommt ja noch etwas.

Aus meiner Sicht sehr positiv, und das muss ich wirklich hervorstreichen, ist zumindest, dass die Betroffenen selbst, nämlich die ÖH, also die Bundes-ÖH, die Studierendenvertretung, schon im Vorfeld in die Begutachtung miteinbezogen wurden und dass etliche Vorschläge seitens der ÖH auch aufgenommen wurden, dass da also Wünsche eingebracht werden konnten, die dann – wenn auch nicht alle, aber doch zu einem großen Teil – auch umgesetzt wurden.

Das ist etwas, was ich persönlich und, ich glaube, wir von der Sozialdemokratie ganz generell bei der türkis-grünen Bundesregierung doch bis dato einfach sehr, sehr oft haben vermissen müssen. Aber gut – immerhin etwas Positives, vielleicht kann das in Zukunft ein Beispiel für noch viele andere Gesetze sein.

Die ÖH zeigt sich mit weiten Teilen des Gesetzes durchaus zufrieden, was die Stärkung der Rechte der Mandatar:innen betrifft, was den verbesserten Datenschutz betrifft, zum Beispiel auch bei der Wahlwerbung und dergleichen, kritisiert allerdings, das muss man schon auch sagen, den Eingriff in die Selbstverwaltung der ÖH, zum Beispiel bei der Wahl ihrer Wirtschafts­refe­rent:in­nen. Im Großen und Ganzen können wir aber wie gesagt mitgehen, und das tun wir auch.

Auch ich möchte noch Danke sagen: der gesamten ÖH, von der Bundes-ÖH angefangen bis hin zu den einzelnen unterschiedlichen Studierenden­ver­treter:innen, die wirklich ganz wichtige und großartige Arbeit leisten – etwa in der Information und Beratung, was gerade zu Beginn, am Start eines Studiums so wichtig ist. Wenn man noch nicht so wirklich weiß, wie auf einer Uni sozusagen der Hase läuft, dann ist es ganz wichtig, dass man jemanden hat, an den man sich wenden kann.

Was man auch nicht unterschätzen darf, ist die finanzielle Unterstützung, die für die Studierenden zur Verfügung gestellt wird: Sozialfonds, Kinderfonds, Wohnfonds und vieles andere mehr. Ich glaube, da gilt es aus unserer Sicht auch ein ganz, ganz großes Dankeschön zu sagen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

18.04

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Dipl.-Ing.in Dr.in Maria Huber. – Bitte sehr.