18.04

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Interessierte, die unserer Debatte vielleicht noch via Livestream folgen! Der zentrale Aspekt in der vorliegenden Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschüler­schafts­gesetzes liegt ja in der Verteilung der Studierendenbeiträge, die neu geregelt wird. Umso interessanter habe ich jetzt eigentlich die Rede von Kollegin Theuermann gefunden, weil ich mir ganz am Anfang ehrlich gesagt gar nicht so richtig sicher war, ob sie überhaupt über dasselbe Gesetz spricht wie ich. (Bundesrat Steiner: Gewaltiger Konter, gratuliere!)

Das Zentrale ist ja, dass insbesondere kleine Hochschulvertretungen von dieser Novelle profitieren, weil es für sie jetzt umso attraktiver wird, sich von der ÖH in wirtschaftlichen Angelegenheiten mitbetreuen zu lassen, ohne dass sie dadurch in irgendeiner Form dann finanziell schlechter aussteigen.

Es spricht aus meiner Sicht auch überhaupt nichts dagegen, wenn Studierende, die als Wirtschaftsreferent:innen tätig werden, falls nicht schon vorhanden, eine kleine wirtschaftliche Zusatzausbildung nachholen. Ich denke, davon profitiert man nur, und da sehe ich ehrlich gesagt keine Nachteile.

Die vielen Aufgaben der ÖH wurden schon ein bisschen angesprochen. Tatsache ist ja, dass es maximal die Bundesvertretung der ÖH in die Berichterstattung der Medien schafft, und von allem anderen wird eigentlich nie berichtet. Es gibt aber noch zwei weitere sehr wesentliche Ebenen, auf denen sehr viel und auch sehr gute Arbeit geleistet wird. Das sind einerseits die Hochschulvertretungen, eine pro Hochschule, diese wurden schon angesprochen, und vor allem auch die Studienrichtungsvertretungen, das heißt eine Studienvertretung pro Studienrichtung.

Da passiert wirklich sehr viel unsichtbare Arbeit. Die ÖH entscheidet ja beispielsweise auf Hochschulebene auch bei sehr wichtigen Dingen mit. Zum Beispiel können Studierende durch ihre Mitgliedschaft im Senat auf die Wahl des Rektors oder der Rektorin sowie auf Berufungsverfahren Einfluss nehmen, und sie nehmen auch auf die Curricula, also auf die Studienpläne, Einfluss.

Die Beratung der Studierenden – das hat Kollegin Hahn schon kurz ange­sprochen – ist auch ein sehr wichtiger Punkt. Da geht es um Rechtsberatung, Mietrechtsfragen oder Beratung für Studierende mit Kind. Es gibt Sozialfördertöpfe, um Härtefälle abzufedern. Da wird also auch sehr viel gemacht.

Die Studienrichtungsvertretung, das ist mir auch sehr wichtig, kümmert sich in erster Linie wirklich um die Alltagsprobleme der Studierenden. Wenn es Probleme mit den Professorinnen und Professoren gibt, wenn Prüfungen aus irgendeinem Grund unfair benotet werden oder wenn die Organisation in Laborübungen nicht rund läuft, dann kann man sich in allen Fällen an die Studienrichtungsvertretung wenden.

Sie kümmert sich auch um die Beratung und die Information von Maturantinnen und Maturanten. Da geht es – ich habe selber ein technisches Studium absolviert – wirklich um Dinge wie beispielsweise, dass man Mädchen dazu ermutigt, auch ein technisches Studium in Erwägung zu ziehen.

Das sind ganz grundlegende Geschichten, über die wir da sprechen. Ich denke da beispielsweise an Studienrichtungen, die teilweise auch sehr erklärungsbedürftig sind, wie etwa Verfahrenstechnik. Das ist ein wahnsinnig interessantes Studium, aber man kann sich vielleicht in erster Annäherung nichts darunter vorstellen und weiß gar nicht, wie breit dieses Feld vielleicht für einen ist und dass es vielleicht auch gerade für Frauen interessant ist.

Auch wenn es um die Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden in Österreich geht, hat die schwarz-grüne Bundesregierung einiges gemacht, und auch das möchte ich nicht unerwähnt lassen. Da geht es um die Valorisierung der Studienbeihilfe ab 1. September 2023. In Zukunft wird diese Studienbeihilfe ja auch jährlich immer am 1. September an die Teuerung angepasst. Da geht es also genau darum, dass man sich ein Studium leisten kann und im Idealfall eben nicht nebenbei arbeiten muss.

Die Mittel für die Leistungs- und Förderstipendien werden für das laufende Studienjahr um 15 Prozent beziehungsweise 2 Millionen Euro erhöht.

Was auch noch interessant ist: Es gibt den neuen pauschalierten Mobilitäts­zuschuss, der mit diesem Studienjahr eingeführt wird. Bislang mussten ja Studienbeihilfenbezieher:innen ihre Semestertickets und Fahrscheine einzeln vorlegen, um einen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Studienbeihilfe zu erlangen. Auch das haben wir jetzt umgestellt.

Abschließend wieder zurück zur vorliegenden ÖH-Novelle: Ich denke, da wurde in enger Abstimmung mit der ÖH eine wirklich gute und sehr sinnvolle Regelung gefunden, und ich bitte daher wirklich um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

18.09

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte, Herr Bundesrat.