18.16

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits angesprochen worden: Die Studierendenvertretung ist wichtig, insbesondere, würde ich meinen, auf Ebene der jeweiligen Hochschulen und natürlich – das ist auch bereits gesagt worden – vor allem auch auf Ebene der Studienrichtungen. Gerade da ist die Mitwirkung, wenn es etwa um die Erstellung von Curricula, um die Wahrung der Interessen von Studierenden geht, zumindest meiner bescheidenen Erfahrung nach besonders wichtig.

Auf die von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesrat Arlamovsky, angesprochene Rechtsfrage möchte ich jetzt nicht weiter eingehen. Es würde zu weit führen, wenn wir beide jetzt in einen hochschulrechtlichen Diskurs treten. Ich würde Sie aber auch sehr herzlich dazu einladen, mit unseren Expertinnen und Experten im Haus Kontakt aufzunehmen und noch einmal gemeinsam über Ihre durchaus sehr wichtigen Argumente zu sprechen.

Es ist schon öfter angesprochen worden: Es wurde jetzt dadurch auch die Möglichkeit geschaffen, dass kleinere Hochschülerinnen- und Hochschüler­schaften weiterhin aktiv und jetzt auch selbstständig tätig bleiben können. Damit wird die Arbeit gerade an kleineren Institutionen wesentlich erleichtert und solchen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften ermöglicht, auch aktiv Politik vor Ort zu betreiben. Dadurch, dass die rechtsgeschäftliche Vertretung durch die ÖH erfolgt, haben wir auch die Gewährleistung, dass die ent­sprechenden Geschäftsprozesse gut gesichert ablaufen.

Ich danke für die breite Zustimmung zu diesem Gesetz und möchte mich an dieser Stelle ebenfalls bei allen Studierenden bedanken, die sich – auf welcher Ebene auch immer – für die Interessen ihrer Mitstudierenden einsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

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