18.28

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Arlamovsky hat uns ja jetzt schon einige Zahlen genannt. Die Zahlen, die er nicht genannt hat, sind die, welche die Menschen betreffen, nämlich die Menschen, um die es geht. Du hast eher das Gesamte angesehen, deshalb möchte ich jetzt ein bisschen auf das eingehen, wovon wir in Bezug auf die Menschen reden.

Es sind in Österreich 2,3 Millionen Menschen, die eine gesetzliche Pension beziehen, und 1,3 Millionen davon sind Frauen. Laut Berechnung vom Oktober 2023 beträgt die monatliche Netto-PVA-Durchschnittspension bei Männern rund 2 012 Euro und bei Frauen 1 218 Euro. Das sind fast 800 Euro netto weniger. Weil das gerade auch angesprochen worden ist: „Was ist eine vertretbare Pension?“ 1 218 Euro, das ist meiner Meinung nach nicht gut vertretbar, wenn man sich anschaut, was das Leben kostet; in dem Kontext sind die Zahlen meines Vorredners vielleicht noch einmal ein bisschen zu reflektieren.

Heute beschließen wir eben die Pensionserhöhung für das Jahr 2024. Das Gesetz sieht vor, dass die Pensionen, wir haben es schon gehört, entlang der Inflationsrate erhöht und wertgesichert werden müssen. Das passiert in diesem Jahr, indem wir die Pensionen um 9,7 Prozent, den sogenannten Anpas­sungs­faktor Inflation, erhöhen.

Es ist aber schon so, dass die Erhöhung bei den Sonderpensionen über 5 850 Euro gedeckelt wird, und zwar ab diesem Betrag. Ab diesem Betrag sind es dann nur noch 567,47 Euro Erhöhung. Ich denke, das ist sozial gerecht. Das heißt, die Masse der Pensionistinnen und Pensionisten erhält die volle Inflationsabgeltung.

Weiters, das hat der Kollege auch schon gesagt, beschließen wir heute die sogenannte Schutzklausel für all diejenigen – das ist auch wichtig zu erwähnen –, die ab 1. Jänner 2024 in Pension gehen und dabei entweder die Alterspension antreten oder zu einem bestimmten Zeitpunkt in Pension gehen müssen, weil sie eben nicht anders können. Das sind vor allem ältere Menschen, die in Arbeitslosigkeit sind, die die Voraussetzung für die Korridorpension erfüllen und diese dann nämlich auch in Anspruch nehmen müssen. Das heißt, sie müssen in die Korridorpension gehen und haben keine Möglichkeit, dieser zu entkommen.

Das gilt auch für jene Korridorpensionist:innen, die bereits 2023 in Pension hätten gehen können, aber von sich aus den Pensionsantritt noch nach hinten verschoben haben, und auch für all diejenigen, die spezielle Voraussetzungen für den Pensionsantritt erfüllen.

Was genau ist diese Schutzklausel? – Ich erkläre es vielleicht noch einmal hinsichtlich eines anderen Aspekts: Das österreichische Pensionskonto ist grundsätzlich wertgesichert und aufgrund der verzögerten Aufwertung des Pensionskontos wurden bis jetzt die guten Lohnabschlüsse von 2022 und 2023 noch nicht berücksichtigt. Das würde dazu führen, dass es zu realen Pensionsverlusten für die Betroffenen käme; und die Schutzklausel verhindert jetzt genau das.

Die Berechnung der Schutzklausel erfolgt, indem die Pension errechnet wird, und dann wird ein zusätzlicher Betrag von 6,2 Prozent der Gesamtgutschrift aus dem Jahr 2022 auf dem Pensionskonto hinzugefügt. Dieser Betrag wird dann in den Monatsbetrag umgerechnet.

So wird es eben genau durch diese Regelung nicht zu den erwarteten Real­einkommensverlusten für die 2024 neu die Pension antretenden Menschen kommen.

Ich denke, das ist eine gute Sache und stimmig für die Menschen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

18.32

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.