19.45

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Die vorliegende Novellierung ist die unmittelbare Anwendung von EU-Recht, wie wir gehört haben. Vorweg: Die Sozialdemokratie wird auch dieser Novellierung zustimmen.

Positiv anzumerken ist, dass der Gesetzwerdungsprozess geordnet abgelaufen ist, dass Betroffene involviert wurden, und es eine Begutachtungsfrist gab. Das möchte ich besonders betonen, da die Regierung häufig mit Initiativanträgen werkt und das hier fast schon eine Ausnahme darstellt.

Auch den Inhalten können wir durchwegs zustimmen. Qualität und Sicherheit von Tierarzneimitteln sind für uns von außerordentlicher Wichtigkeit, um unerwünschte Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt zu vermeiden. Der Schwerpunkt in Österreich liegt auch bei der Umsetzung, bei der Verwendung von Antibiotika in der Tiermedizin – das ist richtig und das ist wichtig.

Antibiotikaresistente Keime sind eine reale Gefahr für unser Gesundheitssystem. Kurze Generationsdauer und hohe Mutabilität von Bakterien in Kombination mit häufiger oder falscher Anwendung von Antibiotika sind der Nährboden für Resistenzen. Multiresistente Keime, die auf herkömmliche Antibiotika nicht mehr ansprechen, sind eine lauernde Gefahr für Mensch und Tier. Schon heute sterben – ich habe mir das aus der Literatur herausgesucht – jährlich circa 35 000 Menschen in Europa an multiresistenten Keimen. Für Österreich wurde für 2020 die Anzahl der Todesfälle auf über 260 geschätzt. Die WHO spricht von einer globalen Bedrohung für die Gesundheit und die Wirtschaft.

Ein restriktiver Umgang mit Antibiotika und insbesondere mit sogenannten Reserveantibiotika in der Tiermedizin ist daher unumgänglich und zeugt von Verantwortung. Keiner wird erkrankten Tieren die Verabreichung von vorhandenen leidmindernden Medikamenten vorenthalten. Mit dieser Novel­lierung wird aber die Anwendung von kritischen Antibiotika mit einem Antibiogramm verbunden. Die Verwendung von Reserveantibiotika in der Tiermedizin wird somit zielgerichteter. Dies ist entscheidend, um der Entstehung von reserveantibiotikaresistenten Keimen entgegenzuwirken. Wie schon gesagt: Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Wirksamkeit von lebensrettenden Reserveantibiotika zu erhalten, und das findet unsere volle Zustimmung.

Weiters steht der verantwortungsvolle Umgang mit der Tiergesundheit und damit indirekt mit dem Tierwohl im Fokus dieser Novelle. Der Antibiotika­verbrauch wird künftig einem Monitoring unterzogen. Während viele österreichische Bäuerinnen und Bauern von sich aus den Antibiotikaeinsatz durch eine gute landwirtschaftliche Praxis laufend reduzieren, gibt es auch immer wieder Ausreißer. Ein übermäßiger Antibiotikaverbrauch in einem Betrieb steht oftmals in Zusammenhang mit schlechten Haltungsbedingungen und gravierenden Defiziten beim Tierwohl. Im europäischen Vergleich, wie Kollegin, ah (Rufe bei der ÖVP: Miesenberger!) – Miesenberger bereits gesagt hat – danke für die Unterstützung (Heiterkeit der Rednerin sowie der Bundesrät:innen Eder-Gitschthaler, Himmer und Miesenberger Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Gerne!) –, liegen wir im obersten Drittel. Der Experte im Ausschuss hat gemeint, dass in der Schweinehaltung und der Rinderhaltung noch Luft nach oben ist und dass wir beim Geflügel schon relativ beziehungsweise sehr gut dastehen.

Mit dem Monitoring des mengenmäßigen Antibiotikaeinsatzes am Hof kann, wie auch schon gesagt, ein Frühwarnsystem ausgelöst werden. Das regelmäßige Überschreiten von Durchschnittswerten macht auf Defizite in der Tierhaltung aufmerksam.

Den Landwirten kann früher als jetzt aktiv eine Hilfestellung angeboten werden, um ihre Stallpraxis überprüfen zu lassen, und eventuelle Missstände können aufgezeigt werden. Der Kreislauf schlechter Praxis kann so vielleicht in manchen Fällen unterbrochen werden, zum Nutzen von Bäuerinnen und Bauern, der Tiere und von Konsumentinnen und Konsumenten.

Jedes Tier, das artgerecht unter der Einhaltung von Tierwohlstandards aufgezogen wird, ist ein Gewinn für uns alle. Das elende Dahinvegetieren von Tieren bis zum gezielten Tod oder das frühzeitige Verenden aufgrund schlechter Praxis sollte in einer verantwortungsvollen Landwirtschaft kein Thema sein. Vielleicht ersparen wir uns damit auch so manches verstörende Bild aus der Landwirtschaft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

19.50

Vizepräsidentin Margit Göll: Ich darf nun Herrn Bundesminister Johannes Rauch um seine Worte bitten.