20.36

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Debatte steht heute die größte inhaltliche Novelle des Forstgesetzes seit 20 Jahren. Wir schaffen damit die gesetzliche Basis, um den Umbau in Richtung klimafitte Wälder rascher vorantreiben zu können.

Das ist notwendig, denn der Klimawandel macht auch vor unseren Wäldern nicht Halt, wie wir feststellen müssen, wenn wir uns die Schäden ansehen: Unwetter, Windwürfe, Schneebruchschäden, Waldbrände, hohe Temperaturen und vor allem auch das Ausmaß der Schäden aufgrund des Borkenkäfers, das wir in Österreich beobachten, in der Vergangenheit mehr im nördlichen Österreich – Niederösterreich und Oberösterreich, Waldviertel, Mühlviertel –, derzeit sehr stark in der Region Osttirol und Oberkärnten.

Allein in Tirol und in Kärnten mussten aufgrund der Sturmschäden im Sommer 2023 mindestens 600 000 beziehungsweise 700 000 Erntefestmeter Schadholz so rasch wie möglich aus dem Wald gebracht werden.

In den Bundesländern wurden in den vergangenen fünf Jahren mehr als 15 600 Hektar Objektschutzwald vor allem durch den Borkenkäferbefall zerstört, und diese Flächen müssen jetzt natürlich rasch gesichert und wiederauf­geforstet werden. Objektschutzwald heißt, das ist Wald, der unmittelbar dem Schutz des Siedlungsraums dient, der unmittelbar gebraucht wird, und bis ein Schutzwald wieder seine volle Wirksamkeit entfaltet, vergehen 35 bis 50 Jahre. Das heißt, da braucht es auch massiv die Unterstützung der Wildbach- und Lawinenverbauung, um den Schutz in diesen Bereichen so rasch wie möglich wieder zu garantieren.

Der Wald spielt aber auch eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Da geht es einerseits um die Bindung von Kohlenstoff und andererseits darum, dass Holzprodukte als Ersatz für fossile Rohstoffe wesentlich und maßgeblich dazu beitragen können, CO2-Emissionen zu reduzieren.

Nur dank des Waldfonds sind wir derzeit imstande, den Bäuerinnen und Bauern so rasch unbürokratisch zu helfen, die Schadflächen wieder aufzuforsten. Gleichzeitig unterstützen wir mit dem Waldfonds die Holzinitiative, das heißt, wir unterstützen den Holzbau in Österreich und die Verwendung des Rohstoffs Holz.

Es ist schon gesagt worden, es ist in den heurigen Budgetverhandlungen gelungen, den Waldfonds wieder aufzustocken: um jeweils 50 Millionen Euro in den Jahren 2024 und 2025, insgesamt also 100 Millionen Euro – Geld, das wir dringend brauchen.

Den Weg, den wir beschreiten, möchten wir konsequent fortsetzen. Und weil es angesprochen worden ist: Ein Instrument wie den Waldfonds gibt es sonst nirgendwo. Damit sind wir vorbildhaft in Europa. Es ist ein innovatives Instrument, und wir schauen auch, dass es gerecht angewendet werden kann. Die Ergebnisse werden ständig evaluiert und eingemeldet. Es gibt auch, beispielsweise wenn es um die Durchforstung geht, Förderobergrenzen. Wenn man es auf die Fläche umlegt, liegt die Obergrenze bei 40 Hektar Waldfläche.

Ich komme zu den inhaltlichen Änderungen der Novelle. Es sind eine Vielzahl an Anpassungen, die wir vornehmen und die aus mehreren Gründen richtungs­weisend sind.

Ich möchte ein paar Punkte aufzählen. Das Erste ist: Es gibt eine Überarbeitung der Zielsetzung des Forstgesetzes, und damit trägt man dem Klimawandel Rechnung, denn damit wird Klimawandel bei den forstlichen Förderungen erstmals berücksichtigt. Der Baumartenkatalog des Forstgesetzes – es ist angesprochen worden – kann künftig flexibler an geänderte klimatische Bedingungen angepasst werden. Zum Beispiel können Baumarten wie Kieferngewächse aus südlicheren Regionen in Europa auf Basis von wissen­schaftlichen Einschätzungen – das ist ganz wichtig, man kann nicht einfach irgendeinen Baum anpflanzen, sondern das muss wissenschaftlich geprüft werden – neu in den Baumartenkatalog aufgenommen werden.

Der Umbau in Richtung standortangepasste Mischwälder wird – das haben wir auch gehört –durch die Senkung des Hiebsunreifealters der Fichte von 60 auf 50 Jahre erleichtert. Was hat das für eine Konsequenz? – Damit wird eine frühzeitige, flächige Nutzung von Fichtenwäldern ermöglicht, mit dem Ziel, dass strukturreichere Mischwälder mit einer hohen Artenvielfalt etabliert werden können. Wir beschleunigen damit die Errichtung klimafitter Wälder.

Klimawandelbedingt nimmt in Österreich auch die Anzahl der Waldbrände stetig zu. Das ist eine riesige Herausforderung für die Feuerwehren in den Regionen. Schauen wir uns die Zahlen an: 2022 gab es knapp 220 Waldbrände in Österreich, heuer waren es bis dato 100 Waldbrände. Mit dieser Novelle ermöglichen wir einen raschen Kostenersatz für etwaige Schäden, bei der Ausrüstung zum Beispiel, denn das kommt bei Feuerwehreinsätzen immer wieder vor. Das Anliegen war, dass man da gleiche Bedingungen schafft, dass man ein bundesweit einheitliches und modernes, transparentes System mit gestaffelten Pauschaltarifen schafft, das eine vereinfachte Abwicklung ermöglicht.

Um auch in Zukunft Maßnahmen gegen Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag oder Muren fördern zu können, wird eine Rechtsgrundlage für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung geschaffen. Konkret wird der Wildbach- und Lawinenkataster im Forstgesetz verankert. Ergebnis ist eine deutliche Verwaltungsvereinfachung. Es ist in Hin­kunft auch möglich, dass die Öffentlichkeit zum Beispiel in Gefahrenzonenpläne Einsicht nimmt.

Die Anlage von Agroforstflächen wird künftig erleichtert und unterstützt, weil diese Flächen mit Zeitablauf nicht mehr automatisch in den Wirkungsbereich des Gesetzes fallen. Früher ist das nach zehn Jahren praktisch in den Wirkungs­bereich des Forstgesetzes gefallen, sind die Flächen Wald geworden. Mit der neuen gesetzlichen Klarstellung können wir nunmehr sicherstellen, dass Mehrnutzenhecken in Form von Wildobstbäumen oder Sträuchern angepflanzt werden, zum besseren Schutz des fruchtbaren Oberbodens, zum Schutz der Böden vor Austrocknung und Winderosion. Das ist vor allem im östlichen Teil Österreichs, im nordöstlichen Teil Österreichs, von großer Bedeutung.

Im Bereich der forstlichen Ausbildung wird zur Nachwuchssicherung bei den Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung ein neuer Ausbildungsweg für Forstassistentinnen und Forstassistenten eingeführt.

Ich komme zum Schluss: Mit der Novelle des Forstgesetzes tragen wir den geänderten klimatischen Bedingungen Rechnung und schaffen eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für den angepassten Umgang mit unserer wertvollen Ressource Wald. – Ich danke für eine breite Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.43

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Bitte.