14.07

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg darf ich gleich festhalten, dass beide vorliegenden Gegenstände unsere Zustimmung finden werden.

Gerade beim Kunstrückgabegesetz beinhaltet die Änderung nur kleine Ergänzungen und Regelungen zur Datenverarbeitung, die so im Nationalfondsgesetz vorgesehen waren, aber dort nicht richtig angesiedelt gewesen wären.

Bezüglich der Änderung beim Nationalfondsgesetz darf erwähnt werden, dass nicht alle unsere Kritikpunkte aufgegriffen wurden. Einerseits werden die Verwaltungskosten durch den Zweiervorstand deutlich erhöht, und diese Mittel hätten sinnvolleren Zwecken im Sinne des Fonds zufließen sollen. Aus unserer Sicht hat das bisherige System seinen Zweck erfüllt und könnte auch so fortgesetzt werden, statt es aufzublasen.

Weiters sehen wir vor dem Hintergrund der zusätzlichen Förderung von Zivildienern, die mit dem Gedenkdienst im Ausland sind, eine gewisse Art der Ungleichbehandlung. Verglichen mit allen anderen Zivildienern liegen schlichtweg eine Doppelförderung und natürlich auch ein Ungleichgewicht im Vergleich mit dem Sold von Grundwehrdienern vor. Das ist aus unserer Sicht ein gewisser Wermutstropfen bei der gegenständlichen Änderung.

Wie aber eingangs erwähnt, werden wir beiden Punkten dennoch zustimmen, wenn auch aktuell nicht alle Verbesserungsvorschläge unsererseits berücksichtigt wurden, ganz einfach, weil wir es für zielführend erachten, dass diese Maßnahmen weiterhin umgesetzt werden. Insbesondere die Instandhaltung der jüdischen Friedhöfe wird von uns unterstützt.

Gerade vor dem Hintergrund des importierten Antisemitismus, der nun immer stärker sichtbar wird und den es leider auch in Österreich zuletzt wieder auf die Straßen gezogen hat, ist es besonders wichtig, in dieser Angelegenheit weiterhin aktiv zu sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.09

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.