14.18

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich an die Vorrede anschließen: Der Jüdische Friedhof Währing liegt im Währinger Park, aber genau jener Teil des Währinger Parks, in dem der jüdische Friedhof liegt, liegt schon in Döbling. Die Bezirksgrenze ist genau am Rand. Der Rest des Währinger Parks war übrigens früher auch ein Friedhof, der allgemeine Friedhof. Das war der jüdische Teil.

Zu dem Friedhof habe ich besondere Beziehungen: erstens einmal, weil ich in der Gegend aufgewachsen bin und immer noch dort lebe, auf der anderen Seite, weil dort auch drei Vorfahren von mir begraben liegen und weil ich jetzt in dem Verein mitwirke, der sich um die Erhaltung dieses jüdischen Friedhofs kümmert. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

Der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe, der ja strukturell zum Nationalfonds gehört – strukturell insofern, als er die gleichen Gremien hat –, hat anlässlich der Zehnjahresfeier seines Bestehens dieses Jahr ein schönes Buch herausgegeben (das Buch „Häuser der Ewigkeit“ in die Höhe haltend), das ich sehr empfehlen kann. Das ist nicht nur kunstgeschichtlich interessant, sondern auch allgemein geschichtlich. Wie gesagt, dieses Buch ist sehr zu empfehlen.

Ich glaube, es steht außer Frage, dass wir diesem Gesetzentwurf, dem wir bereits im Nationalrat zugestimmt haben, auch im Bundesrat zustimmen werden. Es gibt natürlich einen Kritikpunkt an der Vorgangsweise: dass die Opposition leider zu spät eingebunden worden ist. Normalerweise wird – bei allem, was den Nationalfonds betrifft – bereits vor der Einbringung des Gesetzesvorschlags versucht, das Einvernehmen herzustellen.

Einvernehmen ist auch dieses Mal hergestellt worden, allerdings erst, nachdem der Gesetzesvorschlag eingebracht worden ist. Es sind dann auch noch im parlamentarischen Prozess Änderungen eingearbeitet worden, unter anderem beim Friedhofsfonds – da ist die Dotation um 20 Prozent erhöht worden, von 1 Million auf 1,2 Millionen Euro im Jahr, das ist noch immer nicht besonders viel, der Fonds wurde auf 40 Jahre verlängert und die Kofinanzierung ist in der Zwischenzeit auch so, dass von den Kultusgemeinden nicht mehr 50 Prozent, sondern nur noch 25 Prozent der jeweiligen Projektkosten getragen werden müssen.

Es gibt auch, ich würde sagen, technische Änderungen beim Nationalfonds: Die Leitung wird nicht mehr von einer Generalsekretärin, sondern von einem Zweiervorstand geführt werden, wobei die bisherige Generalsekretärin automatisch diesem Vorstand angehören wird. Das begrüßen wir alles sehr. Wir konnten in den Verhandlungen auch andere Verbesserungen des Gesetzentwurfs erreichen.

Ich freue mich, dass dieses Gesetz und auch der TOP 9, das Kunstrückgabegesetz, heute einstimmig beschlossen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.21

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gelangt Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr dieses. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.