Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrätin Hahn: Das ist Nazisprech! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Also nicht bös sein, Nazisprech im Bundesrat ...! – Bundesrat Spanring: Frau Vizepräsidentin, den Vogel zeigen, ...! – Bundesrätin Hahn: Euer wahres Gesicht sieht man da! – Bundesrat Spanring: Du bist auch eine Pädagogin und zeigst mir den Vogel! Das ist in Ordnung, ja? – Rufe bei der SPÖ: „Volksaustausch“! Nazisprech im Bundesrat! Eine Offenbarung war das jetzt! Stehpräsidiale!)

Ich wiederhole: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. (Bundesrätin Schumann: Das war jetzt eine Offenbarung! – Bundesrat Schreuder: Wurscht! – Bundesrätin Hahn: Nazisprech im Bundesrat! – Ruf bei der FPÖ: Geh zum Doktor, du Narrische!)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und das Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstrückgabegesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch hiezu herrscht Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.