15.16

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Es sei auch mir gestattet, einige Worte zu diesem Gesetzesvorschlag zu sagen, weil es auch mir ein großes Anliegen ist, mich im Namen der Bundesregierung bei allen zu bedanken, die ehrenamtlich tätig sind.

Wir sind – ich behaupte das so – wahrscheinlich Weltmeister im Ehrenamt. Das sieht man, wenn man sich unsere Organisationen ansieht: die Feuerwehren, das Rote Kreuz, den Samariterbund, alle Rettungsorganisationen, viele andere Vereine. Wahrscheinlich sind auch Sie alle in irgendeinem Verein tätig. Wir sind die klassischen Vereinsmeier im positiven Sinn und dafür allen Freiwilligen, allen Ehrenamtlichen – jeder und jedem Einzelnen – ein großes Dankeschön. Vielen Dank dafür! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Grünen.)

Dieser Gesetzentwurf, der in der Entstehung durchaus auch seine Zeit gebraucht hat, weil es letztendlich einen komplizierten Schlüssel gibt und weil es viele Organisationen betrifft, hat in Wahrheit seinen Ursprung in dem Extrapaket für die freiwilligen Feuerwehren im letzten Jahr, im Jahr 2022, in dem es zusätzlich über 20 Millionen Euro für die freiwilligen Feuerwehren gab. Das ist klarerweise auch nicht aus Jux und Tollerei passiert, sondern – es wurde auch von einigen Rednerinnen und Rednern angesprochen – aufgrund der zusätzlichen Aufgaben, die für die Feuerwehren entstanden sind. Daher hat man sich zu diesem Schritt entschlossen. Die Rettungsorganisationen haben zu Recht gesagt: Auch in unserem Bereich gibt es einen Mehraufwand, auch wir haben herausfordernde Einsätze, Waldbrände oder ähnliche, bei denen es viel zu tun gibt!

Die Summen sind genannt worden: Es ist neben dem wörtlichen Danke auch das sichtbare Danke, nämlich in fünf Jahren 110 Millionen Euro zusätzlich für Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter, Malteser, Bergrettung, Höhlenrettung und Wasserrettung. Warum in den nächsten fünf Jahren? – Weil das ein Planungshorizont ist, der sinnvoll ist, und 2028 findet dann die Evaluierung statt.

Frau Bürgermeisterin (in Richtung Bundesrätin Lancaster) – aus Steinbach, glaube ich –, Sie wissen wahrscheinlich, dass ich auch selber Bürgermeister war, sechs Jahre lang. Natürlich kosten die Vereine – gerade die Feuerwehr, das Rote Kreuz, die Musi – immer einiges an Geld, weil sie so aktiv sind, aber ich bin darüber sehr beruhigt, weil die Gemeinden in diesen Fragen beim Land einen exzellenten Ansprechpartner haben. Der überwiegende Teil des Geldes, nämlich 18 Millionen Euro von den 22 Millionen Euro jährlich, geht an die Länder, die dann wiederum mit den betroffenen Organisationen herausarbeiten, für welche Projekte, für welche Anschaffungen das Geld verwendet wird.

In Wahrheit ist dies also das prototypische Gesetz für den Bundesrat, nämlich ein wirkliches Ländergesetz, weil 18 Millionen Euro eben zusätzlich für die Länder zur Verfügung stehen, die ja letztendlich noch viel näher bei den Vereinen, bei den Freiwilligen sind, und dann in Abstimmung mit den Bürgermeistern abschätzen können: Wie gehen wir das denn an?

Sie werden das auch so machen. – Ich habe in meiner Gemeinde zwei Feuerwehren gehabt. Klar ist: Da kauft man nicht gleichzeitig das Auto und baut das neue Feuerwehrhaus, sondern man versucht, das in Etappen zu machen. Da plant man mittel- und langfristig, und ich glaube, auch in diesem Fall wird das so stattfinden. Ich bin davon überzeugt, dass die Gemeinden das mit den Ländern exzellent im Sinne unserer Freiwilligen organisieren werden.

Also nochmals: Vielen herzlichen Dank! – Wenn ich die Reden richtig verstanden habe, so wird dieses Gesetz einstimmig verabschiedet. Das ist eine Freude. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.20