15.23

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Er wäre zu begrüßen, aber der Herr Minister ist hinausgegangen. Wunderbar ist aber, dass unser ehemaliger Bundesratskollege und jetziger Nationalrat David Stögmüller im Saal ist. (Erheitert:) Ich darf dich ganz herzlich in unserer Runde begrüßen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Nun zum Gesetzentwurf – ich rede jetzt einfach aus zeitökonomischen Gründen weiter, obwohl der Herr Minister nicht im Saal ist –: Das ist leider wieder ein Beispiel für ein Husch-Pfusch-Gesetz, das in letzter Sekunde, kann man fast sagen, daherkommt, um mitbeschlossene EU-Vorgaben umzusetzen und um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Es geht hier um einen einheitlichen digitalen Zugang im Bereich des Meldewesens.

Die Onlineabwicklung von Meldeangelegenheiten soll wie gesagt durch Umsetzung einer EU-Verordnung auch in Österreich ermöglicht werden: Adressänderungen, Wohnsitzbestätigungen et cetera sollen ab 12.12.2023 mit einem elektronischen Identitätsnachweis – einer sogenannten E-ID – möglich sein. – So weit, so gut.

Die Redner beziehungsweise Rednerinnen der Regierungsfraktionen werden das Gesetz sicherlich noch sehr detailreich erläutern, wie es auch ihr Auftrag ist, deshalb möchte ich Ihnen jetzt Wiederholungen, die zu erwarten wären, ersparen, ich möchte nur darlegen, warum wir diesem Gesetz so nicht die Zustimmung geben können. Ziel war ja eine Verwaltungsvereinfachung, und dieses Ziel dürfte deutlich verfehlt werden und besonders auch die Standesbeamtinnen und Standesbeamten vor Probleme stellen, weil es nach wie vor Rechtsunsicherheiten gibt, wer dann letztendlich von diesem Gesetz umfasst ist und welche Personenstandsdaten unter welchen Voraussetzungen eingetragen werden sollen.

Im Nationalrat ist zwar dann im letzten Moment noch ein Abänderungsantrag hereingekommen, aber der konnte die Bedenken betreffend den Mehraufwand und die Rechtsunsicherheit auch nicht entkräften und stellt gerade die Stadt Wien, so ist anzunehmen, vor größere Probleme. Deshalb stehen wir diesem Gesetzentwurf skeptisch gegenüber, obwohl die Intention natürlich begrüßenswert wäre. Wie gesagt, es geht um die rasche Umsetzung eines EU-Vorhabens. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.26

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. – Bitte.