15.26

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher bei uns im Raum! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Der Umzug in eine neue Wohnung, vielleicht sogar in ein neues Land, ist ein großes Ereignis und ist meist mit sehr viel Aufwand verbunden. Bisher musste man in so einer Situation auch noch daran denken, während der Öffnungszeiten, die meist mit einem Vollzeitjob schwer vereinbar sind, zum Meldeamt zu gehen, um sich anzumelden.

Mit dieser geplanten Gesetzesänderung gehört dies nicht nur für die Österreicherinnen und Österreicher, sondern nun auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bald der Vergangenheit an, denn die Anmeldung kann dann ganz gemütlich vom neuen Zuhause aus online erledigt werden, genauso wie natürlich Ummeldungen oder Abmeldungen. Die einzige Voraussetzung ist, dass man Inhaber eines elektronischen Identitätsnachweises beziehungsweise E-ID ist oder auch eines anderen anerkannten elektronischen Identifizierungsmittels. Wir setzen damit, wie die Vorrednerin bereits erwähnt hat, die EU Single-Digital-Gateway-Verordnung um.

Dieser weitere Digitalisierungsschritt entlastet nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, auch die Behörden haben aufgrund der effizienteren Arbeitsweise mit bereits digitalisierten Daten weniger Aufwand mit den An-, Ab- und Ummeldungen. Eine Ummeldung im melderechtlichen Sinn ist übrigens nur eine Ummeldung von einem weiteren Wohnsitz zum Hauptwohnsitz, nicht aber, wie man umgangssprachlich oft sagt, eine Verlegung des Hauptwohnsitzes. Dieser Begriff der Ummeldung wird in der vorliegenden Gesetzesänderung auch klar definiert, nämlich dass es nur eine Änderung der Wohnsitzqualität ist, damit aber kein Ortswechsel gemeint ist. Wenn man den Wohnsitz verlegt, spricht man richtigerweise von einer Anmeldung.

Weiters sollen mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage auch im Personenstandsgesetz Änderungen beschlossen werden. So sollen Eltern zukünftig von den Behörden eindeutig den jeweiligen Kindern zugeordnet werden können, was bisher nicht möglich war. Das erleichtert beispielsweise die Auszahlung der Familienbeihilfe.

Eine weitere Erleichterung soll außerdem für Bezieher von Pensionen aus dem Ausland geschaffen werden. Das betrifft auch viele Pensionisten aus meinem Heimatbundesland Vorarlberg, die als Grenzgänger im Ausland gearbeitet haben. Es soll nun die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung einer sogenannten Lebensbestätigung geschaffen werden. Bezieher ausländischer Pensionen müssen oftmals jährlich eine solche Bestätigung vorlegen – als Beweis, dass sie noch am Leben sind –, damit sie weiterhin die Pension erhalten.

Eine weitere geplante Änderung im Personenstandsgesetz betrifft Menschen, die geflüchtet sind: Im Ausland eingetretene Personenstandsfälle sollen in Zukunft nicht mehr nur anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention im sogenannten ZPR, dem Zentralen Personenstandsregister, eintragen können, diese Möglichkeit soll auch jenen Personen offenstehen, deren Beziehung zu ihrem Heimatland aus anderen schwerwiegenden Gründen abgebrochen wurde und die über einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich verfügen.

Damit man sich das in der Praxis besser vorstellen kann, nenne ich gerne zwei Beispiele für solche möglichen, im Ausland eingetretenen Personenstandsfälle: Das wäre zum Beispiel die Geburt oder aber auch eine Eheschließung im Ausland. Gerade Flüchtlinge kommen oft ohne diese Dokumente zu uns nach Österreich, benötigen aber beispielsweise immer wieder eine Geburtsurkunde für verschiedene Behördengänge.

Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage soll außerdem auch das Namensänderungsgesetz überarbeitet werden. Stellen Sie sich vor, Sie kommen in ein fremdes Land, dessen Namenssystem anders funktioniert als unseres – in manchen Ländern dieser Welt wird nämlich nicht zwischen Vornamen und Nachnamen unterschieden –, Sie wollen sich nun im neuen Land gerne so schnell wie möglich integrieren, doch um Ihren Namen an das neue System anpassen zu können, sind drei unterschiedliche Behördengänge notwendig. – So ist es im aktuellen österreichischen Recht, wo Vornamen beim Standesamt, Familiennamen beim Landeshauptmann und sonstige Namensänderungen, zum Beispiel der Wegfall weiterer Namensteile, bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden müssen. Diese geplante Gesetzesänderung schafft nun Abhilfe, da man bald alle Namensänderungen mit einem einmaligen Behördengang, nämlich zum Standesamt, durchführen lassen kann.

Ich verstehe daher die Argumente meiner Vorrednerin Bundesrätin Grossmann nicht wirklich, dass das keine Entlastung sein soll, denn jetzt muss man wirklich nur noch zu einem Amt, zu einer Behörde gehen, nämlich zum Standesamt. Das ist doch eine Entlastung für die Landeshauptleute und auch für die Bezirksverwaltungsbehörden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zusammengefasst beinhaltet die gegenständliche Gesetzesvorlage sowohl Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger als auch eine zeitliche und finanzielle Entlastung für unsere Verwaltung. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.33

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte.