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Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den vorliegenden Materien Meldegesetz, Personenstands- und Namensänderungsgesetz geht es um generelle Vereinfachungen im Zeichen der Digitalisierung und um Erleichterungen von Abläufen. Damit ist das natürlich auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.

Da gibt es eine Reihe von Detailaspekten. Kollegin Schwarz-Fuchs hat vieles dazu schon sehr genau ausgeführt, ich greife deswegen nur noch zwei Aspekte, die mir sehr wichtig erscheinen, kurz heraus: Vereinfacht wird – ich sage es noch einmal –, dass Wohnsitzänderungen künftig digital mittels elektronischer ID durchgeführt werden können; ich nehme an, viele von Ihnen haben sie schon installiert, das ist wirklich sehr praktisch. Das wird – das wurde noch nicht gesagt – künftig auch, weil es auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, für sämtliche Bürger:innen der Europäischen Union möglich sein. Es ist also für alle Europäerinnen und Europäer kein Behördengang mehr notwendig, wenn sie sich irgendwo niederlassen, was sie ja dürfen, und infolgedessen ummelden müssen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Verbesserung beziehungsweise Ermöglichung des Zugangs zur Nachbeurkundung, da bin ich – no na – ganz anderer Meinung als die FPÖ. Das konnten bisher Staatsbürger, Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, das wird nun eben um Personen, die ihre Beziehungen zum Heimatstaat aus schwerwiegenden Gründen abgebrochen haben, erweitert. Das ist wirklich sehr wichtig, da bei vielen Behördengängen – die Kollegin hat es gesagt – zum Beispiel eine Geburtsurkunde verlangt wird. Das ist vor allem für geflüchtete Menschen oft ein Problem, da diese oft nie eine hatten und auch nicht auf funktionierende Behörden im Herkunftsland zurückgreifen können oder sie auch gar nicht ausgestellt bekommen würden, weil sie geflohen sind oder fliehen mussten.

Diese Personengruppen – also anerkannte Flüchtlinge, Personen, die aus schwerwiegenden Gründen ihre Beziehung zum Heimatstaat abgebrochen haben – sind auch nicht mehr verpflichtet, im Ausland eingetretene Personenstandsfälle bei der Behörde zu melden – das ist auch ganz wichtig –, sie sind aber berechtigt, so eine Eintragung zu verlangen, wenn sie dies möchten.

Ich möchte nur ein Beispiel herausarbeiten: Einer der schwerwiegenden Gründe, die Beziehung zum Herkunftsland abzubrechen, betrifft etwa die sexuelle Orientierung beziehungsweise allgemein LGBTIQ-Personen, die in ihrem Heimatstaat aus diesem Grund verfolgt oder systematisch diskriminiert werden. Es ist traurig, dass es das immer noch gibt, und wir sehen ja, dass das leider ein aktuelles, ein sehr trauriges Thema ist. In vielen Staaten nehmen Repressionen gegen solche Menschen zu, sogar innerhalb der EU, in Ungarn zum Beispiel, oder natürlich in Russland, das, und das ist ganz aktuell, versucht, seine innenpolitischen Probleme auf diese Menschen umzulenken und Minderheiten für seine Zwecke zu instrumentalisieren, was wirklich ganz übel ist. Leider ist hier auch die FPÖ eine Partei, die genau dieses Handwerk gut versteht. (Bundesrätin Doppler: Das ist aber jetzt auch wieder ...!)

Alles in allem auf jeden Fall (neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Doppler): Es sind kleine Verbesserungen, aber, wie das Beispiel zeigt, auch kleine Verbesserungen sind wichtig und können Menschen sehr real helfen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

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