18.19

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Werter Herr Gesundheitsminister! Unsere Fraktion wird dem Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, nicht zustimmen.

Warum stimmen wir diesem Gesetz nicht zu? – Durch das Fehlen des Begutachtungsverfahrens müssen immer wieder Korrekturen durchgeführt werden. Vieles davon hätte vermieden werden können, wenn man ein ordentliches vorparlamentarisches Verfahren unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten durchführen würde.

Erstmals beantragt werden konnte dieser Bonus mit Juli 2023, ausbezahlt werden soll er in Zukunft ab 1. Dezember. Durch das fehlerhafte Agieren der Regierung müssen wir uns heute bereits mit der zweiten Novellierung dieses Gesetzes beschäftigen.

Keine Frage, natürlich ist es zu begrüßen, dass der gemeinsame Haushalt als Voraussetzung für den Anspruch auf den Angehörigenbonus bei Pflege eines nahen Angehörigen gestrichen wurde.

Diesen Angehörigenbonus bekommen pflegende Angehörige, die eine Person ab Pfleggeldstufe 4 pflegen und deren monatliches Nettoeinkommen 1 500 Euro nicht übersteigt. Der Bonus beträgt aufs Jahr gerechnet 1 500 Euro, das sind 4,10 Euro täglich. Meiner Meinung nach ist dieser Bonus nicht einmal eine symbolische Geste und definitiv nicht ausreichend. Ich glaube nicht, dass pflegende Angehörige mit 120 Euro im Monat finanziell abgesichert sind. Will die Regierung pflegende Angehörige wirklich entlasten, empfehle ich das burgenländische Modell von Landeshauptmann Doskozil, das die Anstellung pflegender Angehöriger sowie den massiven Ausbau der mobilen Dienste, Tageszentren sowie Betreuungseinrichtungen vorsieht.

Der von uns geforderte Ausbau der Betreuungseinrichtungen ist natürlich nur möglich, wenn das entsprechende Betreuungspersonal vorhanden ist. Dies ist leider nicht der Fall. Derzeit sehen fünf von zehn Menschen in Österreich der eigenen Zukunft und jener ihrer Angehörigen in Bezug auf die Pflege mit Sorge entgegen. Ebenfalls 50 Prozent der Bevölkerung haben hinsichtlich der Attraktivität von Pflege- und Betreuungsberufen ein negatives Bild. Bis dato wurde diesbezüglich von unserer Regierung leider nichts unternommen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Schwerarbeitsverordnung so zu ändern, dass § 1 Abs. 3 Schwerarbeitsverordnung zu lauten hat: ,Als besonders belastende Berufstätigkeiten gelten jedenfalls Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von kranken, pflege- und betreuungsbedürftigen sowie behinderten Menschen, die nicht überwiegend in einer Leitungs- oder Aufsichtsfunktion bestehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dieser Verordnung gem. § 607 Abs. 14 ASVG bzw. § 4 Abs. 4 APG zuzustimmen.“

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Helfen Sie mit, den Pflegeberuf entsprechend wertzuschätzen, und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Der von den Bundesräten Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. Ich erteile ihr dieses. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.