18.41.46

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollegin Eder-Gitschthaler hat es schon sehr schön erklärt: Mit der vorliegenden Novelle sollen die Dienstgeberbeiträge für die Nachtschwerarbeit für das Jahr 2024 nicht erhöht werden.

Was sind das für Arbeitsplätze, in denen Nachtschwerarbeit geleistet wird? Wir haben dazu schon ein bisschen etwas gehört. Gerade in Industriebetrieben wird Nachtschwerarbeit geleistet. Ich denke da beispielsweise an die Stahlindustrie in Donawitz oder auch in Linz. Einen Hochofen kann man nicht über Nacht herunterfahren. Es braucht Menschen, die bereit sind, die Nachtschichten zu übernehmen und die Produktion aufrechtzuerhalten. Weil diese Tätigkeit eben sehr belastend ist, wurde das Nachtschwerarbeitsgesetz bereits am 1. Juli 1981 in Österreich eingeführt.

Gleichzeitig ist es so, dass gerade die Industrie mit einer Exportquote von rund 66 Prozent auch sehr stark im internationalen Wettbewerb steht. Das Einfrieren der Dienstgeberbeiträge, welches wir heute mit einer, wie ich sehe, sehr breiten Mehrheit beschließen werden, ist selbstverständlich ein Baustein, um den Industriestandort Österreich wettbewerbsfähig zu halten.

Eines möchte ich aber an dieser Stelle schon auch festhalten, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie geht: Unser gemeinsames Ziel in diesem Raum sollte es sein, die Dekarbonisierung der Industrie weiter voranzutreiben und die Industrie in Österreich klimaneutral zu machen.

Die Weichen dafür hat die schwarz-grüne Bundesregierung mit dem Transformationsfonds Gott sei Dank schon gestellt. Damit wird die Industrie in Österreich nachhaltiger, damit wird die Industrie in Österreich krisenfester und damit wird die Industrie in Österreich zukunftsfit. Genau das ist der Weg, den wir gemeinsam weitergehen werden müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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