15.21

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu drei Aspekten, die hier in dieser Debatte vorkommen, Stellung nehmen.

Zuerst einmal zum positiven Punkt: In Ziffer 2 bei TOP 9 geht es darum, dass zur „Stärkung des Wettbewerbsmonitorings [...] und einer damit einhergehenden verbesserten Transparenz [...] die Beschränkung auf ausschließlich öffentlich verfügbare Daten aufgehoben“ wird. – Das sehen wir als positiven Punkt, da wird die Bundeswettbewerbsbehörde gestärkt. Prinzipiell sind wir ja dafür, dass die Bundeswettbewerbsbehörde gestärkt wird.

Was allerdings auf der anderen Seite passiert – jetzt komme ich zu den anderen zwei Aspekten, beide beurteilen wir negativ –, ist, dass im Zuge der Umsatzsteuerbefreiung von Fotovoltaikanlagen für die BWB eine Möglichkeit geschaffen werden soll, bei begründetem „Verdacht einer Verletzung der – bereits gesetzlich bestehenden – Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen gemäß § 7 PreisG 1992“ „eine Branchenuntersuchung im entsprechenden Wirtschaftszweig“ durchzuführen.

Jetzt sehen wir erstens die Umsatzsteuerbefreiung für die Fotovoltaik nicht als den sinnvollsten Weg, um die Fotovoltaiknutzung insbesondere im privaten Bereich, um den es jetzt geht, auszubauen. Wir sind sehr dafür, dass die Fotovoltaiknutzung im privaten Bereich ausgebaut wird, aber es gibt auf der einen Seite schon jetzt das Problem, mit dem sich viele Interessenten konfrontiert sehen, dass das Netz nicht ausreichend ausgebaut ist und sie ihre Anlagen gar nicht anschließen dürfen – da muss man ansetzen.

Wir finden – zweitens – auch, dass die Umsatzsteuerbefreiung nicht der richtige Weg ist, um den Fotovoltaikausbau zu unterstützen, und dass drittens bei den zusätzlichen Kompetenzen – sagen wir einmal so; es ist ja nicht irgendeine Kompetenz, sondern ein Auftrag an die Bundeswettbewerbsbehörde – systemwidrig eingegriffen wird, weil ja laut § 7 Preisgesetz der Bundesminister – in diesem Fall Kocher – beziehungsweise in weiterer Folge die Bezirksverwaltungsbehörden, die dann in seinem Namen einschreiten, die Kompetenz haben, darauf zu achten, dass Preissenkungen, die sich daraus ergeben, dass Steuern entfallen oder gesenkt werden, weitergegeben werden. Diese Kompetenz gibt es ja jetzt schon. Wenn jetzt sondergesetzlich – muss man fast sagen – die Wettbewerbsbehörde zusätzlich eingeschaltet wird, ist das – so würde ich fast sagen – ein Kompetenzkonflikt. Jedenfalls ist das keine systematische Legistik.

Auf jeden Fall ist diese Maßnahme nicht das, was im Mai 2023 groß angekündigt wurde, nämlich eine Stärkung der Wettbewerbsbehörde. Vielmehr schaut es so aus, als würde sich Bundesminister Kocher in diesem Fall an der BWB abputzen wollen. – Vielen Dank.

15.24

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. – Bitte.