16.40

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, hier im Saal anwesend und zu Hause! Wie meine Vorredner schon erwähnt haben, behandeln wir zwei Tagesordnungspunkte in einem, TOP 12 und 13, und es ist mir wichtig, zu beiden Punkten etwas zu sagen.

Die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist tatsächlich ein wesentlicher, essenzieller und sehr wichtiger Schritt in Bezug auf die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei Jugendlichen. Wir haben es gehört, derzeit findet diese Feststellung der Arbeitsunfähigkeit schon im jungen Alter von 15 Jahren statt. Das führt schlussendlich dazu, dass die Betroffenen keinen Zugang zu Leistungen des AMS, insbesondere zu wichtigen Förderungs- und Begleitmaßnahmen, haben und so quasi schon im frühesten Alter auf dem Abstellgleis landen.

Das wird nun endlich geändert und das ist, wie meine Vorredner:innen es gesagt haben, ein wirklicher Meilenstein. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Die jungen Menschen werden nun bis zu einem Alter, wir haben es schon gehört, von 25 Jahren vom AMS und vom Sozialministeriumservice betreut und eben beim AMS vorgemerkt.

Eines ist noch wichtig zu erwähnen, denn das wurde, glaube ich, noch nicht gesagt: Die Betroffenen können bis zum Alter von 25 Jahren nicht mehr verpflichtet werden, sich einer Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu stellen. Im Jahr 2023 darf es tatsächlich keinen Automatismus mehr im Sinne von Sonderschule, Werkstatt und Sozialhilfe geben.

Vielleicht ist auch noch interessant, Folgendes aufzugreifen: Was wir heute tun, wird schon lange gefordert und richtet sich auch nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir benutzen jetzt nicht mehr rein medizinische Kriterien, sondern wir orientieren uns am sozialen Modell von Behinderung.

Anstelle dieses, was bisher sehr oft passierte, automatischen Abschiebens in die Werkstatt, soll eine intensive Zusammenarbeit von AMS und SMS – Sozialministeriumservice – stattfinden. Auch vom SMS werden in Zukunft arbeitsintegrative Maßnahmen finanziert werden. So kann mit Jugendlichen mit Behinderung ein Perspektivenplan entwickelt werden und es können Möglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration aufgezeigt werden.

Dazu gibt es ganz spezielle Programme, zum Beispiel das Jugendcoaching. Ich habe erst kürzlich in Braunau eine Stelle der Volkshilfe besucht, die Jugendcoaching betreibt, und dort findet tatsächlich intensive Arbeit mit und an den jungen Menschen statt, mit ganz hohem, sage ich jetzt einmal, Gelingfaktor: Teilqualifikation sei da genannt, es kommt auch die verlängerte Lehre zur Anwendung, die so auch weiterentwickelt wird.

Um die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt bestmöglich zu unterstützen, werden auch von 50 Millionen Euro aus dem Arbeitsmarktbudget bereitgestellt. Der heutige Beschluss ist ein wichtiger und weiterer wesentlicher Schritt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Das kann nicht der letzte Schritt sein. Wir bleiben dran. Für Punkt 12 gehe ich von breiter Zustimmung aus. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich muss auch zu Punkt 13 und zum Kollegen Schmid etwas sagen, und zwar: Ich schätze die Expertise und ich habe heute sehr viel oder zumindest einiges erfahren, was mir zuvor in dieser epischen Breite nicht bekannt gewesen ist. Aufgefallen ist mir und irritiert hat mich allerdings Folgendes: Warum sollten Menschen aus Drittstaaten diese wichtige und wertvolle Arbeit nicht auch ausführen können? Ich habe da immer so ein bisschen im Hinterkopf gehabt: Die werden das nicht können! Warum sollen die das nicht können? (Zwischenruf bei der FPÖ.) Wir sind alle Menschen, und ich glaube, dass es nach entsprechender Ausbildung jedem Menschen möglich ist, Berufe auch auszuüben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Vielleicht noch ganz kurz etwas aus der Praxis: Wie Sie wissen, stamme ich aus der Atterseeregion. Am 10.12. hat es österreichweit einen Fahrplanwechsel gegeben, und bei mir in der Region hat sich das Angebot im öffentlichem Verkehr erheblich verbessert. Das ist tatsächlich das, was wir wollen und was wir auch brauchen. Nach der Einführung des Klimatickets wird jetzt sukzessive und sehr intensiv am Ausbau des öffentlichen Verkehrs gearbeitet. Was uns dazu fehlt, sind tatsächlich Arbeitskräfte, insbesondere – das fällt mir in meiner Region immer wieder auf – Busfahrerinnen und Busfahrer, die sicherstellen, dass die Linie 565 tatsächlich in guter Taktung von Seewalchen nach Vöcklabruck fährt.

Kollegin Eder-Gitschthaler hat es schon angesprochen: Auch im Sinne der Schülerfreifahrt ist es wichtig, in dieser Situation mehr Personal zu bekommen. Bei mir in der Gemeinde ist es nämlich tatsächlich so, dass gewisse Schulkinder schon um 6.30 Uhr abgeholt werden, damit sie dann um 7.45 Uhr mit der Schule beginnen können, weil keine Möglichkeit besteht, zwei Busse loszuschicken. – Busse wären vorhanden, aber es fehlen Buslenker:innen. Ich glaube, das sollte für uns alle ein Ansporn sein, diese Situation zu verbessern – und zwar mit verschiedenen Mitteln, wobei ich überhaupt nicht abstreite, dass die Arbeitsbedingungen sich verbessern müssen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Was wir heute beschließen, ist natürlich kein Allheilmittel, aber es ist ein wichtiger Schritt. Deshalb ersuche ich auch bei diesem Punkt um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.46

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Doch, Bundesrat Steiner hat sich ein weiteres Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.