Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Margit Göll: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen und eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz verweise ich auf die bereits gestern im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen der 961. und der 962. Sitzung des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll der 961. Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung bereits gestern im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen der 961. und der 962. Sitzung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll der 961. Sitzung angeschlossen werden.

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(Schriftliche Mitteilung siehe 961. Sitzung des Bundesrates.)

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Vizepräsidentin Margit Göll: Eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Univ.-Prof. Dr. Martin Kocher von 17. bis 21. Dezember 2023 im Oman bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz mit seiner Vertretung.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden Vizepräsident:innen, der Schriftführer:innen und der Ordner:innen für das erste Halbjahr 2024 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Margit Göll: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 4 und 5, 6 und 7, 10 und 11, 12 bis 14 sowie 15 bis 17 jeweils unter einem zu verhandeln. Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.