13.55

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte es an dieser Stelle schon einmal ansprechen: Wenn wir uns den OECD-Vergleich ansehen, dann sieht man, dass es tatsächlich so ist, dass in Österreich die Menschen zu früh in Pension gehen. (Bundesrätin Schumann: Oh ja! – Bundesrat Babler: ... die Arbeitsbedingungen besser?) Von den 55- bis 64-Jährigen arbeiten 56,4 Prozent, von den 65 bis 69-Jährigen sind es nur noch 10,4 Prozent. Gleichzeitig gibt es aber tatsächlich das Phänomen, dass immer mehr Pensionistinnen und Pensionisten in ihrer Pension noch arbeiten. Vor diesem Hintergrund möchte ich drei wesentliche Punkte des heute zu beschließenden Sozialrechts-Änderungsgesetzes aufgreifen.

Es wird so sein, dass der Bund die Arbeitnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung für Versicherte, die in der Pension arbeiten, bis zur Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze für einen Zeitraum von zwei Jahren übernimmt. Das gilt für ASVG-Versicherte ebenso wie für jene Versicherten, die nach GSVG oder BSVG versichert sind. In diesem Zusammenhang sei auch auf den nun geschaffenen Korridor beim geringfügigen Zuverdienst hingewiesen. Bislang war es nämlich so, dass insbesondere beim Bezug von Sonderzahlungen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde und dadurch in diesem Monat der Pensionsbezug ganz weggefallen ist. In Zukunft sollen Pensionsleistungen in diesen Fällen nicht mehr wegfallen, wenn und solange die Überschreitungsbeträge im Kalenderjahr in Summe 40 Prozent der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.

Weil im Ausschuss die Frage aufgetaucht ist, wie das dann mit der Einmeldung zu handhaben sein wird: Ich habe gerade in meinem E-Mail-Posteingang gesehen, es gibt für die Kolleg:innen, die im Ausschuss gewesen sind, noch eine ausführliche Antwort in dieser Sache zum Nachlesen, wie das in der Praxis dann gehandhabt wird. – Im heurigen Jahr wären das 200,36 Euro, die nicht überschritten werden dürfen.

Wer das Regelpensionsalter erreicht und die Mindestversicherungs- beziehungsweise Wartezeit erfüllt, soll einen Bonus von 5,1 Prozent pro Jahr, das später in Pension gegangen wird, erhalten. Damit soll auch ein Anreiz geschaffen werden, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Und, was dann passieren wird – das haben wir auch gehört –: Ich glaube, mit 58 Jahren werden die Arbeitnehmer:innen von der Pensionsversicherungsanstalt auch aktiv über diese Möglichkeit informiert.

Der Zugang zur Altersteilzeit soll um Zeiträume einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erstreckt werden, wenn diese Zeiten der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG unterlagen. Mit diesen Maßnahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2023 werden nun bessere Rahmenbedingungen für ältere Menschen im Berufsleben geschaffen.

Um kurz vielleicht noch auf die Ausführungen von Kollegin Schumann einzugehen: Mir ist durchaus bewusst, dass es noch viel mehr braucht, und es wurde auch schon angesprochen, was die psychischen und physischen Belastungen am Arbeitsplatz (Bundesrat Schennach: Burn-out!) oder eben die Möglichkeiten eines Zuverdiensts betrifft. Dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz ist wie so oft ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen, damit eben möglichst viele Menschen die heute beschlossenen Maßnahmen auch in Anspruch nehmen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

13.59

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte, Herr Bundesrat.