14.03

Bundesrat Philipp Kohl (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Änderungen im Sozialversicherungsgesetz zielen darauf ab, einem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und ebenso Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen beziehungsweise Anreize zu setzen, während der Pension weiterzuarbeiten. Viele Personen, die sich in Pension befinden, nehmen oft davon Abstand, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen, weil der Zuverdienst nicht nur stark steuerpflichtig wäre, sondern man auch Pensionsbeiträge leisten müsste.

Wir haben bereits einige Argumente gehört. Ich möchte dennoch einige wesentliche Punkt erwähnen, die dieses Gesetz ändern soll. Eine Änderung betrifft das Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus. Für diesen Fall wird ein höherer Pensionszuschlag von 5,1 Prozent statt 4,2 Prozent eingeführt. Es ist zu beachten, dass dieser Pensionsbonus maximal für drei Jahre bezogen werden kann.

Besonders relevant ist die Erhöhung auf die doppelte Geringfügigkeitsgrenze für diejenigen, die neben ihrer Pension erwerbstätig sind. Diese Erhöhung ist wichtig, da sie nur für den Teil des Zuverdienstes Pensionsbeiträge leisten müssen. Im Jahr 2024 wird dies voraussichtlich rund 1 037 Euro betragen. Der Bund übernimmt den restlichen Teil, was zu einer Entlastung von etwas mehr als 100 Euro für die Betroffenen führt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

Es ist wichtig zu betonen, und das ist auch schon erwähnt worden, dass diese Regelung nicht nur für die Versicherten nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz gilt, sondern auch für Versicherte nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz. Die Beitragsübernahme gilt ausschließlich für Eigenpensionsbezieherinnen und –bezieher und darf insgesamt 94,28 Prozent der gesamten Bemessungsgrundlage, derzeit sind es 91,76 Prozent, nicht überschreiten.

Für all diejenigen, die eine Korridor- beziehungsweise eine Schwerarbeiterpension beziehen, wird eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst eingeführt. Sofern die Überschreitung nur geringfügig ist, führt ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung.

Abschließend möchte ich noch ein paar persönliche Worte an euch alle richten. Ich bin seit November diesen Jahres im Bundesrat und betrete dieses Haus hauptsächlich durch den Vordereingang, und zwar deswegen, weil mir zwei Dinge ganz, ganz wichtig sind.

Das Erste ist: Wenn ich über den Haupteingang hereinkomme, sehe ich die Geschichtsschreiber, und die zeigen mir jedes Mal, dass alles, was gesagt wird, auch aufgeschrieben wird. Und das zweite Symbol, das mir beim Betreten dieses Hauses wichtig ist, sind die Rossbändiger. Das ist ein Symbol für die Bezähmung der Leidenschaft und für die Zügelung der Emotionen. Ich möchte sagen, dass ich sehr froh bin, dass ich in einem Land leben kann, in dem wir verschiedene Dinge diskutieren und verschiedene Sichtweisen haben; es geht aber immer auch um die Art und Weise. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses und begrüße auch die Besucher:innen, die uns da heute ganz aufmerksam zuhören. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)