14.25

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hoher Bundesrat! Zuseherinnen hier und zu Hause! Es geht um ein Gesetz, das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz, das erlassen werden soll, und darum, dass das Tierseuchengesetz und das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden.

Hauptsächlicher Inhalt ist, dass man fachlich zwischen Bund und Landesbehörden koordiniert. Das sollte letzten Endes das Ergebnis sein. Es betrifft das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Veterinärwesen und den Tierschutz. Zuständig dafür sind Bereiche, die alle im Gesundheitsministerium angesiedelt sind. Es geht nach einer EU-Verordnung.

Im Grunde sind es drei Teile, die betrachtet werden: Der eine betrifft die Rechtsgrundlagen, die schon jahrelang etabliert sind und die im behördlichen Zusammenwirken zwischen den Bundes- und Landesbehörden entlang der gesamten Lebensmittelkette auch gelebt werden. Da werden also die Rechtsgrundlagen erstellt.

Der zweite Teil betrifft die Normierung von Aufgaben und nationalen Zuständigkeiten im Rahmen der Durchführung.

Der dritte Teil legt den Fokus auf die Digitalisierung im Rahmen der Durchführung im Zusammenhang mit den nationalen Daten. Die nationalen Daten sind vorhanden, sie sind auch etabliert und werden verwendet.

Neu in diesem Zusammenhang ist, dass im Lebensmittelbereich die bisher dezentral gesammelten Daten nun zentral erfasst werden. Da sollen Verordnungen der EU und Verordnungen im nationalen Bereich zusammengeführt werden, was in der Vollziehung eine Bündelung bringt und in der Kontrolle mehr Kompetenz ergibt.

Da stellen sich für uns jetzt auch schon die ersten Mängel dar. In der Tierschutzkontrolle und der Veterinär- und Lebensmittelkontrolle kontrollieren nicht dieselben Organe. Das heißt, im Veterinärbereich, am Schlachtbetrieb, kontrolliert ein anderer als derjenige, der die Stallbeschau durchführt und in die Stallbeschau eingebunden ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.) Wir glauben, dass in dieser Lebensmittelkette die beste Kontrolle stattfinden soll und da mehr Hand in Hand gearbeitet werden muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sehen, dass da eine wesentliche Chance vergeben wurde, etwas zu tun. Auf meine Frage im Ausschuss, warum das nicht gemacht wurde, war die Antwort: weil es nicht geht. Ich meine, mit solchen Antworten kann man sich nicht zufriedengeben.

Wir haben gestern mehrere Debatten gehabt, bei denen gesagt wurde: Ja wenn es nicht geht, dann verschwinden wir aus der Politik. Wenn wir etwas wollen, setzen wir es um. – Jetzt kann ich nur sagen: Vielleicht will man das nicht. Ich glaube aber, dass es geht. Da müssten wesentlich mehr Anstrengungen unternommen werden.

Eine weitere Kritik ist: Wir haben wieder einmal eine Gesetzesvorlage, die mit einem Abänderungsantrag ausgeschmückt und verwässert wurde.

Im Nationalrat wurde ein Abänderungsantrag eingebracht. Ich sage immer, eine Abänderung sollte doch etwas sein, das zum Hauptantrag ein bisschen passt und nicht ganz etwas anderes bedeutet. Deswegen heißt es ja Abänderung. Diese Abänderung hat aber in vielen Punkten überhaupt nichts mit der Gesetzesvorlage zu tun. Es geht darin um legistische Mängel im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, die einfach ausgebügelt werden.

Warum sind diese Mängel entstanden? Warum gibt es diese Mängel? – Weil man wieder einmal – und das passiert ja so oft; wir haben heute noch so einen Fall – überfallsartig in einer Sitzung Anträge stellt, die ohne Begutachtung dann zum Gesetz werden. Dann kommt halt solch ein Husch-pfusch-Verfahren heraus. Im gegebenen Fall war es das Budgetbegleitgesetz aus dem Jahr 2021.

Es gibt noch andere Bereiche darin, die nicht wirklich mit dem ursprünglichen Gesetzestext zu tun haben. Säuglingsernährung passt gut dazu, Kosmetik auch. Beim Trinkwasser, dass das kontrolliert werden soll, bin ich eh dabei, aber es passt halt zu diesem Thema nicht wirklich dazu. Man macht es halt, und wahrscheinlich werden wir da auch wieder in einem halben Jahr etwas ausbessern und diesen Pfusch beenden.

Wir stehen für diese Husch-pfusch-Aktion nicht zur Verfügung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.