9.07

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Noch einmal zur Geschäftsbehandlung: Natürlich wird die Frage der Kompetenz der Staatssekretärin in keiner Weise angegriffen. Natürlich ist uns klar, dass sich der Bundeskanzler vertreten lassen kann, das ist ja gar keine Frage. Natürlich ist es wichtig, dass wir die Jugendagenden diskutieren, auch das ist keine Frage.

Fakt ist aber, dass der Herr Bundeskanzler das letzte Mal im Februar 2022 im Bundesrat war und sich oftmals vertreten ließ. (Bundesrätin Grimling: Richtig!) Wir bitten nur, dass es möglich ist, dass der Herr Bundeskanzler vor Ablauf dieser Gesetzgebungsperiode noch einmal eine Aktuelle Stunde im Bundesrat übernimmt, denn es wäre auch möglich, zu tauschen und somit dem Kanzler die Möglichkeit zu geben, auch im Bundesrat zu erscheinen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

9.08

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Präsidentin Margit Göll: In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je eine Rednerin, ein Redner pro Fraktion zu Wort, dessen beziehungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme der Frau Staatssekretärin, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je eine Rednerin, ein Redner der Fraktionen sowie anschließend eine Wortmeldung des Bundesrates ohne Fraktion mit jeweils einer 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme der Frau Staatssekretärin erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. Ich erteile ihr das Wort und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt.