11.59

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir haben es schon gehört: Die Tagesordnungspunkte 4 bis 7 werden unter einem diskutiert.

 Ich möchte jetzt aber speziell auf die Novelle des Ärztegesetzes eingehen, weil es sich dabei doch um etwas Neues, Wichtiges und Wesentliches handelt. Mit der heute zu beschließenden Novelle des Ärztegesetzes entsteht ein weiteres und sehr wichtiges Teilstück der Gesundheitsreform. In intensiver Abstimmung mit den Ländern, der Sozialversicherung sowie der Ärztekammer werden nun die Voraussetzungen zur Ausbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin geschaffen. Diese vertiefte Ausbildung soll die Rolle der Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin in der primären Gesundheitsversorgung weiter stärken.

Diese Ärztinnen und Ärzte sollen nämlich die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten sein, sie sollen diese bei gesundheitlichen Fragestellungen begleiten, Krankheiten erkennen und behandeln und erst dann im Bedarfsfall die Weiterleitung in Richtung andere Gesundheitsberufe wie zu speziellen Fachärzten oder Physiotherapeuten vornehmen. Sie sollen verstärkt ihre Gatekeeperfunktion im Gesundheitssystem auf fachlicher Ebene wahrnehmen, indem sie die Versorgung vor Ort – das ist ganz wichtig – übernehmen und koordinieren, und erst durch sie sollen andere Kompetenzbereiche des Gesundheitssystems aktiviert werden.

Das soll unter anderem zu einer Entlastung der Ambulanzen der Krankenhäuser dadurch führen, dass das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in dieses konkret fachliche Kompetenzfeld des niedergelassenen Bereiches verstärkt wird. Die künftigen Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemein- und Familienmedizin werden den Gesundheitsprozess der einzelnen Patientinnen und Patienten noch wesentlich gezielter fachlich begleiten.

Um dieses Vorhaben umzusetzen, werden selbstverständlich auch die Ausbildungsvoraussetzungen angepasst. Um die Ausbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt zu absolvieren, sind ab Juni 2026 nach der Basisausbildung mindestens 51 Monate Ausbildungszeit vorgesehen, in welcher verschiedene Disziplinen wie zum Beispiel Allgemeinmedizin oder Innere Medizin durchlaufen werden. Ein Teil der Ausbildung findet bewusst im Rahmen einer Lehrpraxis statt, damit dieser praktische patientennahe Aspekt der Tätigkeit der Hausärztinnen und Hausärzte gezielt vermittelt werden kann. Der Abschluss der Ausbildung erfolgt durch eine fachärztliche Prüfung.

Mit diesen geplanten Neuerungen trägt Österreich einer internationalen Entwicklung in diesem Fachbereich Rechnung, und es erfolgt dadurch auch eine Aufwertung des Berufsstandes, wodurch man sich einen höheren Anreiz für angehende Medizinerinnen und Mediziner erhofft, diese Spezialisierung im Bereich Allgemein- und Familienmedizin zu wählen, was hoffentlich auch eintreten wird.

Betonen möchte ich abschließend jetzt noch einmal die wichtige Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte in der wohnortnahen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Durch die fachärztliche Ausbildung werden diese Kompetenzen noch weiter gestärkt. Das ist wichtig, und ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.03

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Horst Schachner. Ich erteile ihm dieses.