13.29

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und vielleicht auch via Livestream! Das Tiergesundheitsgesetz dient der Umsetzung des Animal Health Law der EU und ersetzt das Tierseuchengesetz, das Bienenseuchengesetz und das bisherige Tiergesundheitsgesetz.

Worum geht es nun in diesem Tiergesundheitsgesetz? – Grundsätzlich ist das hier vorliegende Tiergesundheitsgesetz 2024 das dritte Gesetz einer Trilogie. Es gibt bereits das Tierarzneimittelgesetz, und dieses haben wir ‑ vielleicht erinnert sich die eine oder die andere – im November hier im Bundesrat behandelt. Das regelt ganz allgemein die Zulassung, Inverkehrbringung und Anwendung von Tierarzneimitteln. Es gibt das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz und nun das Tiergesundheitsgesetz 2024. Diese drei Gesetze bilden in Summe ein gutes Dach, nämlich dahin gehend, dass wir – und das ist ganz wichtig – ohne mehr Bürokratie für Bäuerinnen und Bauern gut überprüfen können. (Präsidentin Göll übernimmt den Vorsitz.)

Wie steht es nun um die Tiergesundheit und folgernd auch um die menschliche Gesundheit in Österreich? – Beim Tierarzneimittelgesetz geht es auch ganz stark darum, wie zum Beispiel Antibiotika in der Tierhaltung in Österreich eingesetzt werden. Im Tierschutzbereich – und ich denke, davon können wir alle ausgehen – ist es von enormer Wichtigkeit, dass unsere Tiere nicht nur durch Antibiotika gesund gehalten werden, sondern auch die Haltungsbestimmungen so sein sollen, dass es ihnen gut geht.

Ganz wichtig ist, dass wir mit diesem Tiergesundheitsgesetz ein Dach über die Tiergesundheitsdienste der Bundesländer spannen. Dies geschieht mit dem Verein Tiergesundheit Österreich, und damit schaffen wir eine Vernetzung zwischen dem Bund und allen neun Bundesländern. So bieten wir in Zukunft noch eine bessere Basis, aber auch ein gutes Monitoring, um an der Tiergesundheit an den Höfen arbeiten zu können.

Ich sage es jetzt einfach noch einmal, weil es wichtig ist. Kollegin Doppler – ich sehe sie jetzt nicht, ich glaube, sie ist rausgegangen (Bundesrätin Doppler: Da bin ich!) –, es entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die Betriebe. Die benötigten Daten werden bereits erfasst und eingemeldet – und in Zukunft werden sie zentral ausgewertet und verarbeitet.

Was wir aber für die Zukunft brauchen, ist ein Ausbau der Planstellen in den Ländern für die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, die gut mit den Betrieben vor Ort kooperieren können. Der Tiergesundheitsdienst muss seine Arbeit auch entsprechend verrichten, und wir brauchen Vertragstierärztinnen und -tierärzte, die mit den bäuerlichen Betrieben eine Partnerschaft eingehen.

Abschließend aus unserer Sicht: Danke an den Herrn Minister und sein ganzes Team, dass man auch im Vollzug ein drittes Gesetz auf den Weg bringt, denn es wird das Monitoring verbessern. Das ist im Sinne eines One-Health-Characters und letztendlich auch die Umsetzung des Animal Health Laws, das wir zu beschließen haben – allein schon aufgrund der europäischen Vorschriften. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.33

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Bitte.