Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „akademische Sozialarbeiterin“ oder „akademischer Sozialarbeiter“ sowie der Bezeichnung „akademische Sozialpädagogin“ oder „akademischer Sozialpädagoge“ (Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Margit Göll: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.