13.56

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher und Besucher:innen! Willkommen hier bei uns im Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was uns mit dem heute vorliegenden Entwurf gelingt, ist einmal ein erster wichtiger Schritt in Richtung dringend notwendiger Regelung sozialer Arbeit. Wir schaffen damit erstmals geschützte Berufsbezeichnungen für Sozialarbeiter:innen, für Sozialpädagoginnen und -pädagogen.

Es geht darum, dass die Qualität sozialer Arbeit abgesichert ist, dass die Kompetenzen, die in einer umfassenden Ausbildung erworben wurden, und auch die Ausübung der Tätigkeit tatsächlich geschützt sind. Da geht es darum, dass Adressat:innen, sprich Menschen, mit denen Sozialarbeiter:innen arbeiten, auch geschützt sind, dass sich diese Personen, die sich ohnehin oft in Krisensituationen befinden, sicher sein können, tatsächlich gut und kompetent betreut zu sein.

Österreichweit gibt es rund 43 000 Berufsangehörige. Diese Menschen, also Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagoginnen und -pädagogen, leisten wirklich wertvolle und oftmals schwer unterschätzte Arbeit. Sie sind oft eine wesentliche Schnittstelle zwischen anderen unterstützenden Einrichtungen und Berufsgruppen.

Ich möchte ein Beispiel nennen: Wenn zum Beispiel ein Kind verwaist, kann eine Sozialarbeiter:in wirklich eine wertvolle Schnittstelle zwischen Jugendamt, der aufnehmenden Familie, möglicherweise einer Pflegefamilie, und Therapeuten sein. Sie ist oft die erste Ansprechperson für das Kind, die Pflegeeltern oder andere betroffene involvierte Personen.

Es geht also auch um eine gewisse Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit, die diese Menschen leisten, und darum, dass sich eben nicht jeder und jede ohne entsprechende Ausbildung Sozialarbeiter:in nennen darf. Das ist auch ein Schutz gegen Qualitätsdumping. Auch das ist eine wirklich wesentliche Verbesserung. Bisher war es nämlich gerade für Menschen aus vulnerablen Gruppen schwer, die Hilfe und Unterstützung von Sozialarbeiter:innen brauchten. Es war schwer, wirklich entsprechende Angebote zu beurteilen.

Was auch noch wichtig ist, ist, dass wir gleichzeitig auch die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungen schaffen. Dadurch wird festgelegt, welche Voraussetzungen Menschen, die in anderen Ländern entsprechende Ausbildungen absolvieren, erfüllen müssen, welche Ausbildungseinrichtungen anerkannt werden, welcher Mindestumfang an Stunden erbracht werden muss, und dadurch auch, welcher Bildungsweg, welcher Karriereweg bei uns hier eingeschlagen werden kann.

Ja, wir wissen, seit über 20 Jahren gibt es die berechtigte Forderung nach einem Berufsgesetz für soziale Arbeit. Es ist jetzt so, dass die Gesetzeslage für die Umsetzung komplex ist. Es sind auch die Länder zuständig, und es gibt dafür derzeit einfach keine Mehrheiten. Umso mehr freut es mich, dass uns jetzt dieser erste wichtige Schritt gelingt, und besonders freut mich, dass am Entstehen dieses Gesetzes bis zum Schluss die Berufsverbände eingebunden waren und auch die AK wesentlich beteiligt war – ein großer Dank an dieser Stelle. Ich hoffe auf möglichst breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

13.59

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile ihr dieses.