14.19.59

Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Bundesminister und Zusehende!

Ich starte jetzt mit dem Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geändert wird. Dieses Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist ja schon länger in der Debatte. Möglicherweise könnte man einfach einmal sagen, das wäre etwas, das man schon von Haus aus irgendwann wieder hätte aufheben können. Von Schwarz-Blau auf den Weg gebracht ist es noch immer ein Gesetz, das wir in Kärnten zum Beispiel oft als Armutsverschärfungsgesetz bezeichnen, weil wir der Meinung sind, dass das Problem damit einfach nicht gut gelöst ist.

In diesem Punkt geht es aber darum, dass der dreistufige Schulungszuschlag für die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme des AMS ausbezahlt wird. Und zwar soll er nun auch jenen Teilnehmer:innen zugutekommen, die keine Grundleistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehen. Das wären die Menschen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten.

Es sollte aus unserer Sicht selbstverständlich sein, dass auch dieser Personenkreis diesen Zuschlag erhält, wenn an einer Schulungsmaßnahme teilgenommen wird, denn lebenslanges Lernen ist ja der Schlüssel zur persönlichen und beruflichen Entwicklung und schafft natürlich auch eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft.

Das Gesetz wird nun repariert. Ich muss jetzt noch einmal sagen: Allerdings wäre es nicht Schwarz-Grün, wenn es nicht Probleme gäbe. Die Kosten für diesen Zuschlag beziehungsweise auch für diese Abwicklung tragen künftig nämlich die Länder und dabei wiederum zur Hälfte die Städte und die Gemeinden, und das, ohne dass sie vorher miteinbezogen wurden. Das ist für Wien zum Beispiel ein Mehraufwand von rund 30 Millionen Euro.

Sinnvoll wäre es aus unserer Sicht gewesen, das Gesetz einer Begutachtung zu unterziehen, damit die Länder wissen, was auf sie zukommt. Außerdem sind auch bürokratische Problemlagen zu befürchten, da es mit dem AMS und den Ländern zwei Auszahlungsstellen gibt. In diesem Sinne können wir als SPÖ der Regelung nicht zustimmen, obwohl wir es gut finden, dass es Schulungen auch für Menschen gibt, die kein Arbeitslosengeld bekommen.

Das Zweite, worum es heute geht, ist das Heimopferrentengesetz. Das ist ja auch eine ganz spannende Sache. Wenn man heute ein Mensch ist, der eine Heimopferrente bekommt, dann ist es manchmal so, dass all diese Bearbeitungsvorgänge relativ lange dauern. So ist es manchmal auch Praxis, dass plötzlich ein großer Batzen an Geld auf das Konto kommt, und dann wäre es so gewesen, dass dieses Geld plötzlich als Vermögen angerechnet worden wäre und man dieses Geld hätte zurückzahlen müssen.

Deswegen sehe ich es als gute Lösung, dass man da jetzt aufgesprungen ist und diese Heimopferrente nicht bei der Sozialhilfe anrechnet, dass das nicht als Vermögen angesehen wird und es auch zu keinen Kürzungen kommen kann. Es kann ja nicht sein, dass Menschen, die wirklich Leid erfahren haben, das Geld auch noch zurückzahlen müssen. Die brauchen das Geld ja manchmal auch, wenn sie umziehen oder für Gesundheitsleistungen.

Ich finde es auch wichtig, zu betonen, dass die Heimopferrente nicht als Entschädigung zu sehen ist, sondern für das erlittene Leid gebührt. In diesem Sinne werden wir diesem Antrag bei diesem Tagesordnungspunkt zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.23

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Kittl. – Bitte.