14.28

Bundesrat Philipp Kohl (ÖVP, Burgenland): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Bildungsbonus wird denjenigen gewährt, die Sozialhilfe beziehen und an Schulungen des Arbeitsmarktservices teilnehmen. Dieser Bonus soll nicht nur persönliche Entwicklung fördern, sondern auch dazu beitragen, nachhaltige Qualifikationen zu erlangen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Es soll sichergestellt werden, dass Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher Chancen haben, ihre Fähigkeiten zu verbessern und ihr Potenzial auszuschöpfen.

Konkret heißt das, dass für eine Aus- und Weiterbildungsmaßnahme von mindestens vier Monaten ein Betrag von circa 150 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt wird. Für Maßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, wird der Bildungsbonus auf circa 300 Euro pro Monat erhöht. Dieser Bonus wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld gewährt und soll dazu dienen, die finanzielle Belastung während der Ausbildung zu mindern.

Meine Damen, meine Herren, Bildung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen und erfüllten Leben. Mit der Ausweitung des Bildungsbonus auf Sozialhilfebezieherinnen und ‑bezieher machen wir einen guten Schritt und stellen sicher, dass niemand aufgrund seiner finanziellen Situation von Bildung ausgeschlossen wird. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Lösungen zu finden und zu schaffen, die für alle Menschen gleichermaßen gerecht und passend sind, ist nahezu unmöglich. Doch gerade in Zeiten, in denen wir mit komplexen gesellschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir uns bemühen, Lösungen zu finden, die zumindest so vielen Menschen wie möglich gerecht werden. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Heimopferrentengesetz. Bei diesem Thema ist es jedoch möglich, eine gute und gerechte Lösung zu finden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, Rentennachzahlungen als Einkommen oder Vermögen zu werten, hat bedauerlicherweise zu Einschränkungen bei Beantragung anderer Unterstützungsleistungen geführt. Diese Feststellung darf jedoch keinesfalls als Kritik an den Gerichten verstanden werden. Vielmehr betrachte ich es als unsere Aufgabe, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die eine gute und passende Lösung im Sinne der betroffenen Menschen ermöglicht.

Genau da setzt die Änderung des Heimopferrentengesetzes an. Es geht darum, Nachzahlungen von Heimopferrenten, angesparte Rentenbeträge und Entschädigungsleistungen für Heimopfer im Bereich der Sozialhilfe nicht als Vermögen oder Einkommen zu werten. Dadurch können diese Bezieherinnen und Bezieher, die auch auf andere Unterstützungen angewiesen sind, diese nun ohne Einschränkungen erhalten.

Meine Damen und meine Herren, Leistung muss sich lohnen, doch gleichzeitig dürfen wir nicht diejenigen vergessen, die unsere Hilfe und Unterstützung brauchen. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass jeder Mensch unabhängig von seiner finanziellen Situation Zugang zu den notwendigen Unterstützungsleistungen erhält.

Abschließend möchte ich noch einmal unterstreichen: Wir müssen eine Gesellschaft sein, die Leistung belohnt. Wir müssen aber auch denen helfen, die es benötigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

14.32

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile ihr dieses.