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Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier und zu Hause vor den Bildschirmen! Die Einführung der E-Card ist schon relativ lange her, ist wirklich eine Erfolgsgeschichte. Die Geburt war sehr schwierig, hat lange gedauert, es ist viel darüber diskutiert worden. Bei dieser Gesetzesnovelle geht es einfach um die Fotoregistrierung für die E-Cards.

Wenn – und das ist in den allermeisten Fällen so – den heimischen Pass- oder Führerscheinbehörden ein Foto vorliegt oder wenn die Person über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügt, geht die Umstellung eigentlich automatisch. E-Cards mit Fotos werden ja seit 1.1.2020 ausgegeben. Ich habe meine E-Card vor drei oder fünf Monaten zugeschickt gekriegt. Ist mir eigentlich gar nicht so aufgefallen. Ich finde schon, dass das wichtig ist, denn da geht es ja um Sicherheit, darum, Missbrauch hintanzuhalten. Das, glaube ich, ist ein wesentlicher Punkt.

Alle Menschen, die einen österreichischen Reisepass, einen österreichischen Personalausweis oder einen Scheckkartenführerschein besitzen, brauchen überhaupt nichts zu tun, weil sie die neue E-Card automatisch kriegen. Mit dem heutigen Beschluss geht es um jene Menschen – circa 77 000 Menschen, darunter sowohl österreichische als auch nicht österreichische Staatsbürger:innen –, bei denen die automatisierte Umstellung nicht möglich ist. Genau für diese Personen sollte die Beibringung des Fotos ein bisschen erleichtert werden.

Ich habe nachgeschaut, es gibt in Österreich 2 093 Gemeinden, davon sind 15 Städte. Wenn man es durchrechnet, dann sind das 35 Fälle pro Gemeinde. Wenn man in Rechnung stellt, dass es in den Ballungszentren wesentlich mehr Fälle sind, dann kann man davon ausgehen, dass es in den Landgemeinden noch viel weniger sind.

Ich finde, man muss den Gemeinden wirklich dafür danken, dass sie bereit sind, das zu tun. Sie haben ja viele Aufgaben, sind ja Dienstleister, und die betroffenen Menschen sind ja irgendwo in der Arbeit, weiß Gott wo, hauptsächlich in der Pflege, in der Saisonarbeit, viele sogenannte 24-Stunden-Hilfen, und ich finde es richtig, dass diesen Menschen da geholfen wird. Die müssten ansonsten zu den Dienststellen der Sozialversicherungsträger oder zu den Landespolizeidirektionen. Es ist daher, glaube ich, eine gute Sache, wenn man diesen Menschen diesen Weg erspart, indem die Gemeinden das übernehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Man kann die Gemeinden nicht dazu verpflichten, sie machen das freiwillig, und ich finde, das ist ein wesentlicher Punkt. Gelten soll die Bestimmung ab dem 1.4.2024, und Voraussetzung ist eben eine entsprechende Verordnung durch Innenminister Gerhard Karner.

Was auch besonders wichtig ist: Die Sozialversicherungen können sich für die Beibringung von Lichtbildern durch entsprechende Vertragsabschlüsse auch der als Passbehörden tätigen Behörden sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bedienen.

Jetzt, geschätzte Damen und Herren, und das ist wirklich sehr positiv, wird die Bundesregierung diese Bestimmungen adaptieren, damit diese Fotoregistrierung für E-Cards für die betroffenen Menschen eine einfache Sache wird.

Verpflichtend wird das neue Service nicht sein, das habe ich schon gesagt. Aber ich bedanke mich wirklich bei allen Gemeinden, bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und speziell auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Gemeinden, die das machen. Ich finde, das ist eine gute Sache.

In diesem Sinne bitte ich natürlich um breite Zustimmung. Ich verstehe eigentlich nicht ganz, warum man diesem Punkt nicht zustimmen kann. Die Argumente sind eigentlich schon sehr dürftig. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

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