15.58

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier im Saal: Herzlich willkommen im Bundesratssitzungssaal! Liebe via Livestream Zusehende zu Hause! Im Tagesordnungspunkt 16 geht es um die Umsetzung der EU-Richtlinie zu transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen, das haben wir schon gehört.

Es gibt sicher auch zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede, wenn es um die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht. In Österreich haben wir, glaube ich, durchaus bereits ein sehr hohes Niveau, auch im europäischen Vergleich. Selbstverständlich ist das auch eine Errungenschaft der gut funktionierenden Sozialpartnerschaft, die wir in unserem Land haben. Das möchte ich an dieser Stelle ganz klar festhalten.

Eines muss ich als Unternehmerin nach der emotionalen Rede von Herrn Obrecht schon auch dazusagen: Wo findet denn die Beschäftigung in Österreich vielfach statt? – Ganz, ganz viele Menschen in unserem Land arbeiten beim örtlichen Kleinbetrieb, beim örtlichen Mittelständler. Das sind vielfach, so wie auch in unserem Fall, familiengeführte, kleine, regionale Betriebe.

99,8 Prozent der Unternehmen in Österreich sind kleine und mittlere Betriebe, so wie der, in dem ich als Unternehmerin tätig bin. Der Gegensatz zwischen auf der einen Seite dem ausbeuterischen Arbeitgeber und auf der anderen Seite dem ausgebeuteten Arbeitnehmer, der hier schon sehr gerne in der Debatte aufgegriffen wird, war in diesem Bereich noch nie so stark. Deswegen ist es für mich immer sehr schwer, wenn als Allererstes gleich von Strafen und Sanktionen die Rede ist. (Zwischenrufe der Bundesrätin Schumann.) – Ja, selbstverständlich.

Das ist doch auch eine Absicherung für beide Seiten. Das ist ja genau der Punkt. Es ist doch ein partnerschaftliches Verhältnis. (Bundesrätin Schumann: Nein, ist es nicht, es ist ein Abhängigenverhältnis!) Ich weiß nicht, warum das so viele hier nicht einsehen wollen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Doch, das ist die Realität. Es tut mir leid, aber es ist in vielen Unternehmen die Realität in unserem Land. Geht raus in die Regionen, schaut es euch an! (Bundesrätin Schumann: Ja, dort sind wir eh! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist wirklich so. Ich arbeite seit 20 Jahren in dem Bereich, in dem ich jetzt bin. Ich glaube, ich weiß schon, wovon ich spreche. (Bundesrätin Schumann: Ich arbeite seit 32 Jahren in der Gewerkschaft!) Mein Schwiegervater hat das Unternehmen 1991 aufgebaut. Ich kann euch sagen, es ist nicht einfach. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir nutzen heute die Möglichkeiten, die uns die EU-Richtlinie bietet, um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken – und das sehe ich tatsächlich so. Was beschließen wir heute konkret? – Ein Recht auf Mehrfachbeschäftigung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird festgeschrieben. Ein Recht auf Ausstellung eines Dienstzettels wird durchsetzungsfähig, weil es eben auch in bestimmten Fällen, wenn es wirklich zu Wiederholungen kommt, dann auch tatsächlich Strafen und Sanktionen gibt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die Kosten für Schulungen für Aus- und Weiterbildungen werden künftig verpflichtend vom Arbeitgeber getragen. Ich kann Ihnen sagen, in vielen Fällen ist das sowieso Usus. (Bundesrat Schennach: Was Usus ist - -!) Was selbstverständlich auch sehr wichtig ist: Die vorliegende Novelle sieht ein Benachteiligungsverbot für Arbeitnehmer:innen vor, wenn sie Rechte in Anspruch nehmen, die wir hier heute beschließen.

Es gibt sicher noch den einen oder anderen Punkt, der vielleicht noch nicht so eindeutig und klar festgehalten ist. Hier wird es künftig sicher noch Anpassungen in einzelnen Fällen geben, je nachdem, wie diesbezügliche Gerichtsentscheidungen fallen. Im Großen und Ganzen ist es aber aus meiner Sicht eine gute Sache, mit der wir wirklich eindeutig Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich schaffen.

Mir ist es aber auch ein Anliegen, zum Tagesordnungspunkt 17 kurz Stellung zu nehmen. Es geht hier um die Kinder.

16.03

Vizepräsident Dominik Reisinger: Frau Bundesrätin Huber, da Ihre Rede wahrscheinlich noch länger dauern wird, schlage ich vor, dass wir für die Dringliche unterbrechen.

Ich darf Frau Bundesministerin Alma Zadić begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung.